- Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Angebote sind ausnahmslos elektronisch über den dafür vorgesehenen Bereich des Vergabemarktplatzes beim Auftraggeber einzureichen. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
- Jeder*Jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen dürfen die Bieter*innen bis zum 23.01.2026, 10:00 Uhr elektronisch schriftlich über den Kommunikationsbereich einreichen. Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 26.01.2026 13:00 Uhr. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.