- Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die Sport- und Bäderbetriebe bzw. die Vergabestelle GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
- Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen dürfen die Bieter ausnahmslos schriftlich spätestens bis zum 10.06.2026, 12:00 Uhr über die elektronische Vergabeplattform einreichen.
Die Sport- und Bäderbetriebe bzw. die Vergabestelle GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 12.06.2026 17:00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.
- Ein Besichtigungstermin ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein/eine Bieter*in das Objekt besichtigen möchte, muss er/sie dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der Vergabestelle GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens bis 09.06.2026 statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins werden die Sport- und Bäderbetriebe bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten.