Art der Leistung
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Umfang der Leistung
Die Gesamtleistung gliedert sich im Wesentlichen in folgende Teilleistungen, mit deren Ausführung der Auftragnehmer (AN) zu rechnen hat:
Abbruch- und Erdarbeiten:
- Vollständiger Rückbau und Entsorgung aller bestehenden Sportplatzeinbauten und -beläge.
- Bodenlösung, Erdbewegungen und Geländemodellierung (u. a. für die Herstellung von Wildblumenhügeln und Einsaatbereichen).
- Fachgerechte Bodenvorbereitung zur Erhöhung der Wasserspeicherkapazität im Wurzelbereich.
- Herstellung eines Massenausgleichs durch Wiederverwendung von abgeräumtem Schottermaterial und Feinsanden zur Substratbildung.
Herstellung befestigter Flächen und Wegebau:
- Herstellung von Schotterrasenbelägen
- Überarbeitung bestehender Wegeflächen und Aufbringen einer neuen, wassergebundenen Wegedecke.
- Neubau von barrierefreien Wegen mit unterschiedlichen Belägen (u. a. Pflasterbeläge aus Drainpflaster und ungebundene Wegedecken) inklusive Rampenanlagen.
- Herstellung einer platzartigen Aufweitung am Teichrand.
- Erstellung von Sport- und Freizeitflächen: Ein Basketballfeld mit EPDM-Belag sowie eine Boulebahn.
- Erstellung der Entwässerungsanlagen für die EPDM-Fläche, einschließlich des Aushubs und Baus eines versickerungsfähigen Kieskörpers sowie der Lieferung und Verlegung von Drainageleitungen und KG-Rohren.
Ingenieurbau- und Schlosserarbeiten:
- Errichtung eines Aussichtssteges am westlichen Teichrand (Plattform aus Gitterrosten, Brüstung aus feuerverzinktem Stahl, Handlauf aus Hartholz).
- Lieferung und Montage von Absturzsicherungen / Brüstungen zur Besucherlenkung am Teichufer.
- Herstellung einer zweireihigen Sitzstufenanlage als Übergang zur Sportfläche.
Vegetationstechnische Arbeiten (Begrünung und Pflege):
- Pflanzarbeiten: Lieferung und Pflanzung von Hochstämmen, Solitärgehölzen, Heckenstrukturen sowie einer Benjeshecke und einer Naturhecke am Teich. Ergänzung des Altholzbestandes durch heimische
Baumarten.
- Einsaatarbeiten: Herstellung von extensiven Wildblumenwiesen (Regiosaatgut) im Bereich der Parkerweiterung, Ruhrteich sowie Bereich "Grünes Klassenzimmer".
Gemäß der Nebenbestimmungen der Förderung gilt Folgendes:
a. Verfahren bei Gehölzpflanzungen und Einsaaten:
Bei Gehölzpflanzungen sind ausschließlich Pflanzen entsprechend der potenziell natürlichen Vegetation und gebietseigene Gehölze gem. § 40 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG zu verwenden. Es ist ausschließlich regionales Saatgut standortheimischer Arten zu verwenden. Der Nachweis der Zertifizierung des Regiosaatguts und der Gehölze ist mit dem Angebot vorzulegen.
b. Anwendung des Leitfadens des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalens
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung des Leitfadens "Biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf Freiflächen, Ausgleichsflächen und an Gebäuden unter besonderer Berücksichtigung von landeseigenen Liegenschaften und Gewerbegebieten" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens (LT-Vorlage 17/6788)
(n.v.) in der jeweils geltenden Fassung.