Wartungsarbeiten am 29.09.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Ausbildungshelden
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.09.2025
07.10.2025 10:00 Uhr
07.10.2025 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - JobCenter Essen
05113-31001-15
Ruhrallee 175
45136
Essen
Deutschland
DEA13
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
000

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Hauptziel der Maßnahme "Ausbildungshelden" ist, die Teilnehmenden nachhaltig zu stabilisieren und im Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt in betriebliche Ausbildung oder versicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren.
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die
- Heranführung der Teilnehmenden (TN) an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit verstärktem Unterstützungsbedarf bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Teilnehmenden
- haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt und verfügen mindestens über einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
- verfügen i.d.R. über keine berufliche Erstausbildung.
Teilnehmer mit Fluchthintergrund können ebenfalls zur Zielgruppe gehören, wenn ihre Sprachkenntnisse ausreichend (Sprachniveau B 2) sind, um den Inhalten des Projektes folgen zu können.

Die Maßnahme unterteilt sich in verschiedene Phasen. Sie beginnt mit der Aufnahmephase, danach schließt sich die Orientierungsphase an, wobei ein Praxis- und Kulturprojekt entsteht, und abschließend die Praxisphase. In all diesen Phasen begleitet ein Mentor jeden Teilnehmenden um die Integration in die Arbeitswelt rundum zu begleiten. Das Mentoren System basiert im Wesentlichen darauf, die persönliche und berufliche Entwicklung der Teilnehmenden durch ehrenamtliche Mentoren zu unterstützen und zu fördern. Mentoren sind Menschen, die erfolgreich im Berufsleben stehen und somit eine Vorbildfunktion für die Teilnehmenden übernehmen können. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden von den persönlichen Berufs- und Lebenserfahrungen sowie den Netzwerken der Mentoren profitieren. Diese fungieren dabei sowohl als Vertrauensperson sowie als Coach. Resultierend aus den Eigenschaften der Mentoren und ihrer Rolle im Integrationsprozess soll die Bildung eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Jugendlichem und Mentoren ermöglicht werden, um damit den Eingliederungsprozess wirksam zu flankieren. Da digitale Inhalte in der Arbeitswelt immer wichtiger werden, soll durch hybride Lösungen den Teilnehmenden diese Lerninhalte nähergebracht werden.
Zusätzlich sollen insbesondere durch Einbindung der Jugendlichen in Maßnahmeteile bei Arbeitgebern die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Motivation der Teilnehmer gesteigert und eine Heranführung an das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erreicht werden. Die Teilnehmenden sollen mit Unterstützung, und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ressourcen, Fähigkeiten erkennen und entwickeln.
Durch die dreitägige Aufnahmephase (z.B. gemeinnütziges Projekt in einer Kita) stellt jeder Teilnehmende seine Motivation unter Beweis am Projekt teilzunehmen. Nach der Aufnahmephase kann der Jugendliche sowie auch der Träger entscheiden welche 20 Jugendlichen weiterhin an der Maßnahme teilnehmen. Daher wird bei dieser Maßnahme davon ausgegangen, dass einem überwiegenden Anteil der Maßnahmeteilnehmenden der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung gelingt. Der Erfüllungsgrad dieser Zielerwartung wird mit 50% der Teilnehmenden, die die Aufnahmephase positiv durchlaufen haben, festgelegt.
Die erfolgreiche Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung ist durch eine sich anschließende Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durch einen Jobcoach für 6 Monate zu unterstützen. Diese Nachbetreuung umfasst mindestens einen wöchentlichen Kontakt zum Arbeitgeber und einen wöchentlichen Kontakt zum Absolventen und muss verbindlich sein. Dabei soll der Absolvent unterstützt werden, bei beispielsweisen Antragstellungen und einen guten Übergang in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Durch die Begleitung und die Konfliktintervention sollen Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.
Für die Nachbetreuung muss sozialpädagogisches Personal (höchstens 0,3 Stellenanteil) zur Verfügung gestellt werden, auch über den Vertragszeitraum hinaus. Auf Grund der verschiedenen Phasen und dem späten Einstieg in die Vermittlung in den Arbeitsmarkt, ist es ausreichend, dass die Personalie für die Nachbetreuung auf 6 Monate (über den Vertragszeitraum hinaus) befristet ist. In der laufenden Maßnahme soll die Nachbetreuung über die vorhandenen Personalien der Jobcoaches abgedeckt werden.

Die Teilnahmedauer eines Teilnehmenden beträgt in der Regel sechs Monate.

Die Aufnahmephase beginnt in Vollzeit mit einer dreitägigen Veranstaltung zur Motivationsprüfung. In der Orientierungsphase wird die wöchentliche Maßnahmezeit auf 30 Stunden runtergesetzt. In der Praxisphase wird die wöchentliche Maßnahmezeit wieder auf 39 Stunden hochgesetzt, um die Überleitung in den Arbeitsmarkt gut zu gewährleisten. Da sich immer zwei Gruppen überschneiden (in der Maßnahme oder mit der zu ziehenden Optionsmaßnahme) ist das Personal aber in Vollzeit ausgelastet.
Die Wochenstundenzahl beinhaltet neben der Präsenzzeit beim Auftragnehmer auch Zeiten des individuellen Coachings, Mentoren Treffen sowie die Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen.

Die Maßnahme "Ausbildungshelden" soll in hybrider Form angeboten werden. Da die Arbeitswelt immer digitaler wird, benötigen die Jugendlichen auch hier Hard Skills um auf dem Ausbildungsmarkt zu bestehen. Viele Ausbildungen werden mit Homeoffice angeboten bzw. die Ausbildung findet digital statt.
Daher sollten die Jugendlichen mit bestimmten Programmen wie Teams vertraut gemacht werden und lernen, wie sie auch im Homeoffice arbeiten und sich nicht ablenken lassen. Diese Angebote müssen den Programmpunkten und den Jugendlichen angepasst werden. Für die Teilnehmenden sind Arbeitsplätze mit mobiler Hardware (Laptop und Headset) und Internetanbindung (WLAN) in ausreichender Anzahl leihweise zur Verfügung zu stellen. Die gleichzeitige Nutzung der mobilen Hardware durch mehrere Teilnehmende ist ausgeschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.01.2026
16.04.2027

Der Vertrag kann zweimalig um den Vertragszeitraum verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTFZDNTQM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung