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Verfahrensangaben

Chance Praktikum

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.04.2026
28.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - JobCenter Essen
05113-31001-15
Ruhrallee 175
45136
Essen
Deutschland
DEA13
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+492514111604

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erlangung und Vermittlung in eine betriebliche Erprobung, um eine Entwicklungsperspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist dabei die Kombination aus Elementen zur
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Zielgruppe sind langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 Jahren mit grundlegend vorhandener Motivation zur Arbeitsaufnahme. Aufgrund fehlender Praxiserfahrung soll jedoch vor Arbeitsaufnahme zunächst ein Praktikum durchgeführt werden.
Zielgruppe können auch Teilnehmende sein, die zu Beratungsterminen der Arbeitsvermittlung erscheinen, formal mitwirken und bei denen noch Arbeitsmarktpotentiale vermutet werden.

Die Teilnehmenden werden grundsätzlich 12 Wochen der Maßnahme zugewiesen, wobei hiervon 6 Wochen als betriebliche Erprobung angesetzt werden. Die Anwesenheit beim Träger beträgt 35 Wochenstunden, innerhalb des Praktikums kann die wöchentliche Anwesenheit je nach Praktikum bis zu 40 Wochenstunden betragen.
Vor der eigentlichen Durchführung der betrieblichen Erprobung werden die Teilnehmenden intensiv auf diese vorbereitet.
Ziel dieser theoretischen Vorbereitung ist die Vermittlung wichtiger Kenntnisse über arbeitsrechtliche Bestimmungen, betriebliche Abläufe und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sowie über effektive Kommunikation und Konfliktlösung im Team.
Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden über die Erwartungen und Standards, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter stellen, informiert werden und Tipps zur Bewältigung von Herausforderungen im Arbeitsalltag erhalten.

Durch die Vorbereitung sollen die Teilnehmenden ihre persönlichen Stärken und Schwächen erkennen, ihre Fähigkeiten besser einschätzen und ihr Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein stärken, um sich auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten und mögliche Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt abzubauen.

Darüber hinaus sollen berufliche Kompetenzen vermittelt werden, die für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt unabdingbar sind.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Umsetzung liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Grundsätzlich sind jedoch folgende Inhalte durch den Auftragnehmer zu erbringen:

Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt:
Informationen über den aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind für die Teilnehmenden von zentraler Bedeutung, da sie durch die vermittelten Informationen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen besser mit dem vorhandenen Angebot auf dem Arbeitsmarkt abzugleichen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser einschätzen und verbessern zu können, um langfristig eine dauerhafte berufliche Perspektive zu finden.

Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils:
Die Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre Stärken, Fähigkeiten und Erfahrungen gezielt herauszuarbeiten und ihre Bewerbungsstrategien zu optimieren. Durch eine gründliche Analyse ihres Bewerberprofils können die Teilnehmenden ein besseres Verständnis für ihre beruflichen Potenziale entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Bewerbungscoaching und Eigenbemühungen
Ziel des Bewerbungscoachings ist die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Verbesserung ihrer Bewerbungskompetenzen und der Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Durch gezielte Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, selbstbewusst aufzutreten und sich erfolgreich zu bewerben.

Elemente der intensiven Aktivierung:
Die Teilnehmenden sollen bei der Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung dabei unterstützt werden, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes vorbereiten. Durch gezielte Maßnahmen wie Coaching, Training und praktische Übungen sollen die Teilnehmenden sich optimal auf ihr Praktikum vorbereiten und erfolgreich in die Arbeitswelt integrieren.

Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme:
Bei der Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme der Teilnehmenden ist es zwingend notwendig, diese auf verschiedene Aspekte vorzubereiten, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die Begleitung während der betrieblichen Erprobung zielt darauf ab, den Teilnehmenden eine unterstützende und sichere Umgebung zu bieten, in der sie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, dem Maßnahmeträger und dem Arbeitgeber wird sichergestellt, dass die betriebliche Erprobung für alle Beteiligten eine positive Erfahrung ist und die Teilnehmenden erfolgreich auf eine dauerhafte Beschäftigung vorbereitet werden.

Die Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll insbesondere durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden und ist durchgängig Bestandteil der Maßnahme, daher sind die Teilnehmenden während des gesamten Teilnahmezeitraums sozialpädagogisch zu begleiten.

Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören:
1. Entwicklung einer Berufsperspektive
2. Begleitung während der betrieblichen Erprobungen
3. Begleitung des Übergangs in den Arbeitsmarkt

1. Aufgaben in der Betreuung von einzelnen Teilnehmenden
Die Begleitung soll die Teilnehmenden bei der Bewältigung von individuellen Hemmnissen unterstützen, die einer erfolgreichen Teilnahme und der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Begleitung soll individuell an den Bedürfnissen der einzelnen Teilnehmenden ausgerichtet werden. Die Gespräche mit den Teilnehmenden sind vertraulich zu führen. Die Begleitung soll auch für eine notwendige Krisenintervention bereitstehen.

2. Aufgaben in der Betreuung von Gruppen
Die Begleitung soll die Fachkräfte in der Durchführung des Unterrichts unterstützen. Sie soll im sozialen Bereich beraten und informieren (z.B. über Verhaltensnormen bei Vorstellungsgesprächen, Kontaktmöglichkeiten zu Beratungsstellen, Umgang mit Problem im Unterricht und am Arbeitsplatz).

Bestehende Gruppenverbände (z.B. "Klassen", Kurse oder feste Arbeitsgruppen) sollen bei Bedarf sozialpädagogisch als Gesamtheit begleitet werden. Die Begleitung soll insbesondere bei Störungen in der Gruppendynamik zur Klärung beigezogen werden. Gespräche und Maßnahmen innerhalb bzw. vor einer Gruppe sollen nur mit dem Einverständnis aller Teilnehmenden geführt werden, sofern vertrauliche Aspekte aus dem persönlichen Lebensbereich Gegenstand der Gespräche und Maßnahmen werden.

3. Aufgaben in der Betreuung während der betrieblichen Erprobung
Die Begleitung steht den Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung beim Maßnahmenträger zur Verfügung. Diese soll die Teilnehmenden bei Fragen oder Problemen zur Seite stehen und sie bei der Lösung von Schwierigkeiten unterstützt.

Dies kann die Klärung von arbeitsrechtlichen Fragen, die Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz oder die Vermittlung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen umfassen.

Die sozialpädagogische Begleitung umfasst zudem:

- Hilfestellung bei Problemlagen einschließlich der Vermittlung von Problemlösestrategien und Krisenintervention
- Präventionshilfe (Schulden oder Sucht)
- Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme
- Regelmäßige Sprechstundenangebote (mindestens an einem Tag pro Woche)
- Erstellen, Abstimmung und Fortschreiben des teilnehmerbezogenen Berichtes in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern sowie dem Bedarfsträger.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
12.11.2027

Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Essen, Ruhr
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.

Nachweis des Personals
Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden.
Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.
Alle personellen Änderungen sind dem JobCenter Essen vor Umsetzung zuzuleiten und die Zustimmung einzuholen.

Personaleinsatz
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTQN405UN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

42
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung