Die Umsetzung liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Grundsätzlich sind jedoch folgende Inhalte durch den Auftragnehmer zu erbringen:
Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt:
Informationen über den aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind für die Teilnehmenden von zentraler Bedeutung, da sie durch die vermittelten Informationen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen besser mit dem vorhandenen Angebot auf dem Arbeitsmarkt abzugleichen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser einschätzen und verbessern zu können, um langfristig eine dauerhafte berufliche Perspektive zu finden.
Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils:
Die Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre Stärken, Fähigkeiten und Erfahrungen gezielt herauszuarbeiten und ihre Bewerbungsstrategien zu optimieren. Durch eine gründliche Analyse ihres Bewerberprofils können die Teilnehmenden ein besseres Verständnis für ihre beruflichen Potenziale entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Bewerbungscoaching und Eigenbemühungen
Ziel des Bewerbungscoachings ist die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Verbesserung ihrer Bewerbungskompetenzen und der Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Durch gezielte Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, selbstbewusst aufzutreten und sich erfolgreich zu bewerben.
Elemente der intensiven Aktivierung:
Die Teilnehmenden sollen bei der Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung dabei unterstützt werden, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes vorbereiten. Durch gezielte Maßnahmen wie Coaching, Training und praktische Übungen sollen die Teilnehmenden sich optimal auf ihr Praktikum vorbereiten und erfolgreich in die Arbeitswelt integrieren.
Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme:
Bei der Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme der Teilnehmenden ist es zwingend notwendig, diese auf verschiedene Aspekte vorzubereiten, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Begleitung während der betrieblichen Erprobung zielt darauf ab, den Teilnehmenden eine unterstützende und sichere Umgebung zu bieten, in der sie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, dem Maßnahmeträger und dem Arbeitgeber wird sichergestellt, dass die betriebliche Erprobung für alle Beteiligten eine positive Erfahrung ist und die Teilnehmenden erfolgreich auf eine dauerhafte Beschäftigung vorbereitet werden.
Die Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll insbesondere durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden und ist durchgängig Bestandteil der Maßnahme, daher sind die Teilnehmenden während des gesamten Teilnahmezeitraums sozialpädagogisch zu begleiten.
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören:
1. Entwicklung einer Berufsperspektive
2. Begleitung während der betrieblichen Erprobungen
3. Begleitung des Übergangs in den Arbeitsmarkt
1. Aufgaben in der Betreuung von einzelnen Teilnehmenden
Die Begleitung soll die Teilnehmenden bei der Bewältigung von individuellen Hemmnissen unterstützen, die einer erfolgreichen Teilnahme und der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Begleitung soll individuell an den Bedürfnissen der einzelnen Teilnehmenden ausgerichtet werden. Die Gespräche mit den Teilnehmenden sind vertraulich zu führen. Die Begleitung soll auch für eine notwendige Krisenintervention bereitstehen.
2. Aufgaben in der Betreuung von Gruppen
Die Begleitung soll die Fachkräfte in der Durchführung des Unterrichts unterstützen. Sie soll im sozialen Bereich beraten und informieren (z.B. über Verhaltensnormen bei Vorstellungsgesprächen, Kontaktmöglichkeiten zu Beratungsstellen, Umgang mit Problem im Unterricht und am Arbeitsplatz).
Bestehende Gruppenverbände (z.B. "Klassen", Kurse oder feste Arbeitsgruppen) sollen bei Bedarf sozialpädagogisch als Gesamtheit begleitet werden. Die Begleitung soll insbesondere bei Störungen in der Gruppendynamik zur Klärung beigezogen werden. Gespräche und Maßnahmen innerhalb bzw. vor einer Gruppe sollen nur mit dem Einverständnis aller Teilnehmenden geführt werden, sofern vertrauliche Aspekte aus dem persönlichen Lebensbereich Gegenstand der Gespräche und Maßnahmen werden.
3. Aufgaben in der Betreuung während der betrieblichen Erprobung
Die Begleitung steht den Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung beim Maßnahmenträger zur Verfügung. Diese soll die Teilnehmenden bei Fragen oder Problemen zur Seite stehen und sie bei der Lösung von Schwierigkeiten unterstützt.
Dies kann die Klärung von arbeitsrechtlichen Fragen, die Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz oder die Vermittlung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen umfassen.
Die sozialpädagogische Begleitung umfasst zudem:
- Hilfestellung bei Problemlagen einschließlich der Vermittlung von Problemlösestrategien und Krisenintervention
- Präventionshilfe (Schulden oder Sucht)
- Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme
- Regelmäßige Sprechstundenangebote (mindestens an einem Tag pro Woche)
- Erstellen, Abstimmung und Fortschreiben des teilnehmerbezogenen Berichtes in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern sowie dem Bedarfsträger.