Verfahrensangaben

AusbildungNow - Der Einstieg in deine Ausbildung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.02.2026
03.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - JobCenter Essen
05113-31001-15
Ruhrallee 175
45136
Essen
Deutschland
DEA13
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA23
vergabekammer@brms.nrw.de
02514111604
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und unter 25 Jahren, die motiviert sind, eine Ausbildung aufzunehmen, jedoch noch keine berufliche Orientierung entwickelt haben und sozialpädagogische Unterstützung benötigen. In der Regel haben die Jugendlichen einen Schulabschluss vorzuweisen, aber im Einzelfall sind Sie ohne Berufsabschluss. Die Einzelfälle beziehen sich auf Jugendliche, die direkt in eine BaE einmünden möchten oder Berufsziele haben, bei denen ein Schulabschluss nicht unbedingt notwendig ist.

Zeitlicher Umfang
Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 6 Monate zugewiesen mit einem Umfang von 25 Stunden pro Woche. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um einen Monat verlängert werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Inhalt
Die Maßnahme dient der beruflichen Orientierung, Ausbildungsplatzvermittlung sowie der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für Jugendliche und junge Erwachsene, die motiviert sind, eine Ausbildung aufzunehmen, jedoch noch keine klare berufliche Perspektive entwickelt haben.

Zentrale Ziele sind:
- Herausarbeitung von mindestens drei realistischen Berufswünschen pro Teilnehmenden
- Stärkung lebenspraktischer Kompetenzen
- Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention
- Erprobung beruflicher Interessen im Rahmen von Praktika
- Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt
- Prüfung der Eignung und ggf. Vorbereitung auf eine BaE, falls keine direkte Vermittlung möglich ist.

Die Maßnahme gliedert sich in drei Phasen. Die Dauer der jeweiligen Phase muss an den Teilnehmenden angepasst werden. Die Schwerpunktsetzung der Module soll individuell nach Förderbedarf erfolgen, somit müssen auch nicht alle Inhalte bei allen Teilnehmenden gleich vermittelt werden. Es werden absichtlich keine genauen zeitlichen Vorgaben gemacht. Alle 3 Phasen sollten in der 6-monatigen Zuweisungsdauer von den Teilnehmenden durchlaufen worden sein.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase.
Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1:
Individuelles Profiling
- Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse
- Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen
- Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans
Aufbau von Praktikums-Patenschaften
- Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben
- Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe
- Bewerbungsmappe erstellen
- Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen
- Bewerbungstraining
- Vorbereitung auf Assessment-Center
- Vorteilsübersetzung von Praktika

Berufe-Check
Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen.

Der Berufe-Check umfasst mindestens:
- Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen
- Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers
- Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden
- Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes
- Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung
- Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen
- Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen,
- Assistierte Vermittlung,
- Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger
- Verpflichtende Betriebsbesichtigungen
- Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen
- Vorstellung neuer Berufsbilder
- Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe
- Ausbildungsmarktkenntnis

Verbesserung von Schlüsselkompetenzen
Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.:
- Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen).
- Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung).
- Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung)
- Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung)
- Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen).
- IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien).
- Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.)
- Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt

Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden.

Phase 2: Praktikumsphase
Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen.
Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können.
Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind.
An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen.
Hier sollen folgende Module angeboten werden:
- Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung)
- Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen)
- Reflexion kritischer Situationen im Betrieb
- Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung
- Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention

Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden.

Phase 3: Vermittlungsphase
Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen.

Sozialpädagogische Begleitung
Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
30.04.2027

Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Essen, Ruhr
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.
In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate.
Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art.6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des erweiterten Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o.g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen des Auftragsgebers sowie seinem Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen.

Nachweis des Personals
Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden.
Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.
Alle personellen Änderungen sind dem JobCenter Essen vor Umsetzung zuzuleiten und die Zustimmung einzuholen.

Personaleinsatz
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTUM06RB5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung