Vorzulegende Nachweise:
Fachliche Qualifizierung im Bereich der energetischen Beratung; - abgeschlossenes Studium im Bereich Energie- und Gebäudetechnik, Energieingenieurwesen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien oder im technischen Bereich z.B. Architektur/Bauingenieurswesen oder
- Staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker oder Meisterabschluss im Bereich der
technischen Gebäudeausrüstung o.ä.
- Weiterbildung zum Energieberater mit Schwerpunkt Wohngebäude
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Energieberatung für Wohngebäude und
Wohneigentümergemeinschaften
- Wünschenswert sind die Mitgliedschaft in der GIH und/oder die Listung in der
Energieeffizienz-Expertenliste
Näheres siehe Leistungsbeschreibung; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Berufserfahrung; Gem. KfW-Programmmerkblatt müssen im Sanierungsmanagement tätige Personen eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in folgenden Bereichen aufweisen:
? im Energiemanagement, der Energieeinsparung, der Energieversorgung oder der Wärmeplanung
oder
? in der energetischen Sanierung von Gebäuden
oder
? in der Stadtentwicklung, im Stadtumbau- oder Quartiersmanagement sowie
oder
? in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft
oder
? im Mobilitätsmanagement.
Näheres siehe Leistungsbeschreibung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung