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Verfahrensangaben

Förderung in der Kindertagespflege

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
059540036036-31001-59
Annenstr. 111 b
58453
Witten
Deutschland
DEA56
zentrales.vergabeamt@stadt-witten.de
+49 23025816009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE1642422157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85310000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Diese Ausschreibung zielt auf die Vergabe von Dienstleistungen ab. Sie umfasst die
Vermittlung der Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen sowie die fachliche
Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Letztgenannten. Außerdem beinhaltet sie
die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Handlungsgrundlagen sind neben den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen die ortsrechtlichen Vorgaben der Stadt Witten sowie
die vertraglichen Regelungen.

- Näheres siehe Leistungsbeschreibung -

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich befristeten
Dienstleistungsvertrages (gemäß § 611 BGB) zwischen der Stadt Witten (Auftragsgeberin)
und einem Dienstleister (Auftragnehmer) zur Erbringung der Dienstleistung "Förderung in der
Kindertagespflege" für das Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten.
Ziel dieser Ausschreibung ist die oben beschriebene Sicherstellung einer hohen Fachlichkeit und Beratungsqualität. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kindertagespflege

- die Entwicklung der Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördert,

- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt sowie

- den Eltern dabei hilft, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser
miteinander vereinbaren zu können.
Neben dieser primären Zielsetzung soll aus der Ausgliederung der Aufgaben ebenfalls eine
Entlastung der Stadtverwaltung resultieren.

- Näheres siehe Leistungsbeschreibung -

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.07.2029

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag für den Zeitraum 01.08.2029 bis 31.07.2031 zu verlängern.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Witten
Deutschland
DEA56

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Festbetrag

Stufe 1 - Basispreis
Stufe 2 - Basispreis + Zuschlag A
Stufe 3 - Basispreis + Zuschlag B
Stufe 4 - Basispreis + Zuschlag C

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Fallpauschale

Fallpauschale

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung des Personals

Monatszahl Verwaltungskraft
Monatszahl Fachberatung

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen

Auswertung der Eignungsnachweise und der vorgelegten Unterlagen (u.a. Qualifikationsnachweise)

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Es ist nur ein Angebot, Teilnahmeantrag oder Projekt eingegangen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0