Verfahrensangaben

Lieferung von 426 Aruba Switche inkl. diverser Dienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.05.2026
09.06.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
059540036036-31001-59
Annenstr. 111 b
58453
Witten
Deutschland
DEA56
zentrales.vergabeamt@stadt-witten.de
+49 23025816009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE1642422157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48219500-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von 426 Aruba mit Anbringung von Inventar, Namens und Adressaufkleber sowie Anschrauben des Zubehörs

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Herstellersupport wird zum 31.10.2026 aufgekündigt, der Weiterbetrieb der nun noch vorhanden Switche stellt somit ein Sicherheitsrisiko da.
In der bestehenden Netzwerkinfrastruktur werden bereits Aruba-Komponenten eingesetzt.
Die Integration zusätzlicher Aruba -Switche gewährleistet eine konsistente und zuverlässige Systemlandschaft.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
01.09.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Annenstraße 111 b
58453
Witten
Deutschland
DEA56

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YMUYTPTK142Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Finanzierung erfolgt im Wege des Leasings über den Leasinggeber:
CHG - MERIDIAN AG, Franz-Beer-Str. 111, 88250 Weingarten

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

52
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VVB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) Vertragsbestandteil

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung