Während der Vertragslaufzeit kann der Vertrag beidseitig, mit einer monatlicher Kündigungsfrist, jährlich zum 31.12. gekündigt werden.
Die Ausführung erfolgt witterungsabhängig nur in Absprache mit dem Auftraggeber (AG) . In der Regel erfolgt der erste Pflegedurchgang ab Ende April, der zweite Pflegedurchgang ca. ab August des gleichen Jahres nach dem Johannistrieb.