Art der Leistung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (nachfolgend AG genannt) betreiben drei Kläranlagen im Stadtgebiet Duisburg. Es handelt sich hier um die Kläranlagen DU- Huckingen, DU-Hochfeld und DU-Walsum. In diesen Anlagen werden kommunale Abwässer geklärt. Hierbei fallen Sandfangrückstände, AVV-Nr. 190802, an.
Diese Sandfangrückstände sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Behandlung/Verwertung zuzuführen.
Umfang der Leistung
Behandlung/Verwertung der anfallenden Sandfangrückstände.
Im Leistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2028 fällt in den o.g. Kläranlagen folgende Gesamtmenge an:
AVV 190802 Sandfangrückstände
- ca. 700 t
Die Mengenangabe, Durchschnittswert der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Die Anlieferung und die Containergestellung erfolgen über die AG und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung!
Anlieferung der Sandfangrückstände:
Die Anlieferung der vorgenannten Sandfangrückstände erfolgt durch die AG in Absetzcontainern mit einem Fassungsvermögen von 7 m3.
Die angelieferte Fraktion kann in Einzelfällen größere Mengen an freien Wasseranteilen enthalten. Grundsätzlich werden die Sandfangrückstände auf den Kläranlagen einer Sandwäsche unterzogen. Im Störungsfall oder in Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass organische Bestandteile oder erhöhte Restanteile im Sandfangrückstand verbleiben.
Eine Untersuchung/Analyse der Sandfangrückstände findet seitens der AG nicht statt.
Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr. Zu diesen Zeitpunkten muss die Anlage bzw. Übergabestelle geöffnet sein.
Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen.
Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen.
Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein.
Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter seitens der AN zu benennen.
Die AN muss über eine Anlage bzw. Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Umkreis (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt.
Auf der Anlage wie auch auf der Übergabestelle muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Abfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übergabestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage,
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übergabestelle,
- Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. Kläranlage Huckingen etc.),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.