- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe der Auftragssumme, der Auftraggeberin und der Leistungszeit (§ 6a (2) Nr. 2 VOB/A). -> Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG die in Vordruck VHB 124 genannten Referenznachweise vorzulegen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach technischem Personal für Leitung und Aufsicht und gewerbliche Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppe) (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A). -> Formblatt F2.
- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht (Min-destanforderung: drei Jahre Berufserfahrung der Bauleitung mit vergleichbaren Leistungen) verfügt (§ 6b (3) VOB/A). -> Formblatt F 3.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, des beruflichen Werdegangs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entspre-chende Führungskraft betraut war, nachzuweisen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
Darüber hinaus ist der Nachweis zu erbringen, dass die für der AN über mind. 3 Mitarbeitende verfügt, die über eine Qualifikation als Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 "Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probeentnahme und Grundwassermessungen" oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen
- Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (§ 6a (3) VOB/A). -> Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrück-stände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges (§ 6a (2) Nr. 7 VOB/A). -> Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach § 5 Abs. 1 des Gesetztes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 6a (2) Nr.8 VOB/A). -> Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial-versicherungsträger zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen im Sinne § 6a (2) Nr. 5 - 7, 9 VOB/A. ? Vordruck VHB 124.