Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a (2) Nr. 1 VOB/A) [Vordruck VHB 124 DEG]
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a (3) VOB/A) [Vordruck VHB 124 DEG]
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde (§ 6a (2) Nr. 5 VOB/A) [Vordruck VHB 124 DEG]
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6a (2) Nr. 7 VOB/A) [Vordruck VHB 124 DEG]
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a (2) Nr. 8 VOB/A) [Vordruck VHB 124 DEG]
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden i. H. v. 500.000 [Formblatt F8]
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EStG (§ 6a (2) Nr. 8 VOB/A)