Die Leistung wird gemäß § 75a GO NRW im Sonstigen Öffentlichen Vergabeverfahren vergeben. Es finden die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C Anwendung, die VOB Teil A findet keine Anwendung.
Die Auftraggeberin behält sich vor weitere Verhandlungsrunden durchzuführen oder den Zuschlag ohne Verhandlung auf die Erstangebote zu erteilen.
Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Sollten angeforderte oder nachgeforderte Unterlagen / Nachweise nicht innerhalb der von der Vergabestelle festgesetzten Frist eingereicht werden, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nicht wertbare Angebote auszuschließen.
Bestehen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, sind betroffene Bieter von der Teilnahme auszuschließen. Unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips können Bieter zudem ausgeschlossen werden, wenn fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Leistung wird gemäß § 75a GO NRW im Sonstigen Öffentlichen Vergabeverfahren vergeben. Es finden die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C Anwendung, die VOB Teil A findet keine Anwendung.
Die Auftraggeberin behält sich vor weitere Verhandlungsrunden durchzuführen oder den Zuschlag ohne Verhandlung auf die Erstangebote zu erteilen.
Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Sollten angeforderte oder nachgeforderte Unterlagen / Nachweise nicht innerhalb der von der Vergabestelle festgesetzten Frist eingereicht werden, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nicht wertbare Angebote auszuschließen.
Bestehen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, sind betroffene Bieter von der Teilnahme auszuschließen. Unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips können Bieter zudem ausgeschlossen werden, wenn fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Die Mitteilung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Nach Abschluss der Angebotsprüfung werden die Bieter über den Ausgang ihres jeweiligen Angebots informiert.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.