Die Auftragserteilung wird davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter /-in zusammen mit dem Angebot, spätestens aber nach einer von der AG festgelegten Frist folgende Nachweise beigebracht werden:
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste).
- siehe Formblatt F1- (oder Präqualifikation)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart dieGegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Formblatt F2 - (oder Präqualifikation)
- Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Formblatt F3 - (oder Präqualifikation)
- Eigenerklärung des /der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialbeiträgen
- siehe Formblatt F8 - (oder Präqualifikation)
- Eigenerklärung des /der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Formblatt F6 - (oder Präqualifikation)
Eigenerklärung des /der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Formblatt F7 - (oder Präqualifikation)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 2.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Formblatt F13 - (oder Präqualifikation oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
- Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation)
Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden Formblätter F1 - F13 oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F13, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.