Das Projektgebiet der "Deichsanierung Homberg" (DS Homberg) befindet sich linksrheinisch zwi-schen Rhein-km 781,00 (südliches Ende) und Rhein-km 784,2 (nördliches Ende). Er wird am südlichen Ende durch den "Rheinpreußenhafen" begrenzt und schließt im Norden etwa in Höhe des "Gerdtwegs" an einen Hochuferbereich an, der in der Zuständigkeit des Deichverbands Friemersheim liegt. Die Gesamtlänge des Projekts beträgt ca. 2,74 km.Für die DS Homberg liegt bereits seit dem Jahr 2024 ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Unmittelbar nach Erlangung der Rechtskraft wurde in einem Teilbereich bereits im Jahr 2024 eine Teil-sanierung zur Reduzierung der gravierendsten Standsicherheitsdefizite baulich umgesetzt (1. Bauabschnitt, BA1). Die Leistungen für die Objektplanung und die örtliche Bauüberwachung wurden bereits für alle Leistungsphasen vergeben. Ebenso beauftragt wurden die Leistungen für die prüfgutachterlichen Tätigkeiten des Sachverständigen für Erd- und Grundbau. Sämtliche anderen Leistungen wurden hingegen nur bis zur Planfeststellung bzw. bis zum Abschluss des BA 1 vergeben und werden neu ausgeschrieben. Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die Leistungen im Fachgebiet Geotechnik inkl. Altlasten / Umwelt, die im Zuge der noch ausstehenden Planungs- und Bauaufgaben zu erbringen sind. Dar-über hinaus sind die Leistungen zur Bodenkunde (insbes. Bodenschutzkonzept (BSK) und Boden-kundliche Baubegleitung (BBB)) Bestandteil der hier vorliegenden Ausschreibung.Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen entspre-chend den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ziel der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Ermöglichung einer entsprechenden Planung inkl. einer VOB-konformen Ausschreibung sowie einer möglichst reibungslosen Bauausführung.Grundsätzlich sei angemerkt, dass nach jetzigem Sachstand davon ausgegangen wird, dass Änderungen an der derzeit planfestgestellten Lösung erforderlich werden (siehe hierzu auch Anlage 5026). Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die jeweils aktuell geplante Lösung.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Geotechnik sollen Erkenntnisdefizite herausarbeiten und beseitigen, zu einer Verbesserung der Planung führen (im Rahmen des Gebots der "unbedeutenden Änderungen), detaillierte Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden ermöglichen sowie zu einer VOB-konformen Ausschreibung der Bauleistungen und einer möglichst reibungslosen Bauaus-führung führen. Hierzu zählen auch Belange des Abfall- bzw. Umweltrechts. Zu den einzelnen Belangen sind jeweils Berichte zu erstellen. Weiterhin mit ausgeschrieben sind Leistungen während der Bauausführung (Fachbauleitung und Fremdüberwachung, Geotechnik und Altlasten-/Abfallrecht).Die geotechnischen Nachweise, die im Zuge des ggf. erforderlichen Planänderungsverfahren auszuführen sind, werden nach derzeitigen Sachstand durch Dritte erstellt. Es wird jedoch erwartet, dass derartige Nachweise auf Anforderung auch durch den AN erbracht werden können.Zusätzlich sind durch den AN auch bodenkundliche Leistungen (BSK, BBB etc.) zu erbringen.
********************************************ACHTUNG:Wir weisen darauf hin, dass die zu haltende Präsentation bereits mit Angebotsabgabe einzureichen ist und bewertet wird (siehe FB 5003_BewMatrix Ververf, das mit veröffentlicht worden ist).Die Nachforderung eines Wertungskriteriums ist nicht zulässig.Sollte die Präsentation nicht mit Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Kriterium mit 0 Punkten bewertet.
Bezüglich der Wertungsmatrix wird darauf verwiesen, dass die zu erreichenden Punkte mittels der geforderten, einzureichenden Präsentation berechnet werden.********************************************
Ferner weisen wir darauf hin, dass wir im Rahmen des Verhandlungsgesprächs die fachliche Eignung des für die Projektbearbeitung genannten Personals bewerten werden, weshalb dessen Anwesenheit in dem späteren Verhandlungsgespräch wünschenswert ist.
Gesamtangebotspreis
Berufs-/Projekterfahrung des vorgesehenen Personals & Angebotspräsentation
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
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