Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage zur Ausschreibung - Formblätter - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung der Bieterin zu den wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren
erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zur Auftraggeberin, mit Ansprechpartnerin und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 3, Formblatt F1 (oder Präqualifikation). Das Formblatt F1 ist für die Angabe weiterer Referenzen von der Bieterin zu vervielfältigen.
b) Eigenerklärung der Bieterin zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation)
c) Eigenerklärung der Bieterin zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 3, Formblatt F10 - (oder Präqualifikation)
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage ("Allgemeine Unternehmensdaten") angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.