Vertrag über die Errichtung von Vertretungsstützpunkten der Kindertagespflege in 4 festgelegten Bezirken in entsprechenden 4 Losen
Das Amt für Innovation und Zentrale Services der Stadt Duisburg schließt für das Jugendamt einen Ver-trag über die Errichtung von Vertretungsstützpunkten der Kindertagespflege in 4 festgelegten Bezirken in entsprechenden 4 Losen auf Basis des GWB und der VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ab.
Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 24 Monate (bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2029). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit von der Auftraggeberin gekündigt wird.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dassIhr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bit-te das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt, sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial-versicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Jedem Bieter obliegt es in eigener Verantwortung, darauf zu achten, dass ALLE in der Ausschreibung geforderten Nachweise und Erklärungen eingereicht werden. Hierzu wird auch ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen Teil 3 - Vordrucke hingewiesen.
Gemäß Teil 2 Leistungsbeschreibung Punkt 2.3.1.:
Folgende Eignungskriterien sind zur Zulassung zum Verfahren unabdingbar und mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen:
Der Bewerber ist Anstellungsträger im Sinne des § 22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), d.h. er führt den Vertretungsstützpunkt mit angestellten Kindertagespflegepersonen, erfüllt zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits die Voraussetzung nach dieser Vorschrift und verfügt selbst über eine mind. 1-jährige Berufserfahrung oder eine angestellte Kindertagespflegeperson kann eine mind. 1-jährige Berufserfahrung nachweisen.Dies ist durch den Nachweis der Stadt Duisburg - Jugendamt (51-23) - zu erbringen.Sollten die Bewerber*innen aus anderen Kommunen kommen und auch Ihre Berufserfahrung dort gesammelt haben, ist eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes notwendig, alternativ kann die Tätigkeit durch die entsprechenden Bescheide über die Geldleistung nachgewiesen werden. Die Tätigkeit als An-stellungsträger muss in jedem Fall durch eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes nachgewiesen werden.
Oder:
Der Bewerber ist eine Gesellschaft aus selbständigen Kindertagespflegepersonen (3 Vollzeitkräfte und 1 Teilzeitkraft mit mind. 10 Std. wöchentlicher Arbeitszeit) mit jeweils mind. dreijähriger Berufserfahrung, die sich zusammengeschlossen haben. Ein fester Ansprechpartner ist zu benennen. Der Wechsel der Mitglieder darf nur nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt erfolgen.Selbständige Kindertagespflegepersonen weisen dies mit ihrer Pflegeerlaubnis nach.
Am gesamten Verfahren sind Bietergemeinschaften zur Teilnahme zugelassen.Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber*in und als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Mit der Einreichung und Unterzeichnung des Teilnahmeantrages sichern die Bieter zu, dass die zum Nachweis der aufgeführten Anforderungen eingereichten Belege, Referenzen und Dokumente wahrheitsgemäß Ihrem/n Unternehmen bzw. dem/n bei Ihrem/n Unternehmen angestellten Personal zuzuordnen ist/sind.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Auftragnehmer Fachkräfte bedarfsgerecht für die Betreuung der anvertrauten Kinder einsetzt. Diese sind als Anlage 1 (Übersicht der bestehenden Betreuungsverhältnisse) angehängt.Die Weitergabe der Aufträge an freiberufliche Kräfte ist ausgeschlossen.Der Anstellungsträger muss die entsprechenden Nachweise seiner Mitarbeitenden und dazugehörige Arbeitsverträge spätestens 6 Wochen vor Inbetriebnahme des Vertretungsstützpunktes der Auftraggeberin nachweisen.