Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, es gilt das Abnahmedatum.
Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen:
- Bau oder Umbau von Haltestellen im ÖPNV mit folgenden Leistungen:
[ ] Erd- und Tiefbauarbeiten
[ ] Bahnsteigbau
Die o.g. Leistungsmerkmale mit einem oder mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Als Referenzerklärung ist das Formular F1 - Referenzerklärung zu verwenden.
[Eigenerklärung Eignung VHB124_3. ; Formblatt F1]
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A)
[Eigenerklärung Eignung VHB124_4.]
- Eigenerklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A)
[Eigenerklärung Eignung VHB124_5.]
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB 236
[falls relevant]
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen VHB 233
[falls relevant]
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen VHB 235
[falls relevant]
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- einen Nachweis zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Eigenerklärung Eignung VHB124_6)
- einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Eignung VHB124_7)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der zuständigen Sozialversicherungsträger (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung Eignung VHB124_12)
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.