Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

2026-0239 Deichsanierung/-rückverlegung im Rheinbogen Duisburg Mündelheim - Aufstä...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.06.2026
09.06.2026 10:00 Uhr
19.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
n.lenz@wb-duisburg.de
+492032832980

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71317200-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Deichsanierung/-rückverlegung im Rheinbogen Duisburg Mündelheim - Aufständerung der B288 - Bauoberleitung (BOL) und SiGeKo

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung der zu erbringenden Leistungen beinhaltet sind Leistungen der Objektplanung §43 Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und 9 sowie der Verkehrsanlagenplanung §47 Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und 9 auf Grundlage der HOAI für die Baumaßnahme "Aufständerung der B288" in Duisburg Mündelheim (Los 1).

Zudem sind folgende Leistungen für die Baumaßnahmen zur "Aufständerung der B288" Gegenstand dieser Ausschreibung: Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination und -kontrolle gemäß BaustellV über den gesamten Ausführungszeitraum der o.g. Bauleistungen (Los 2).

Der genaue Leistungsumfang ist in den losspezifischen Leistungsverzeichnissen (s. 2002_Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los) aufgeführt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
42
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Duisburg-Mündelheim
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTPNAU6PH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

**** VERWEIS AUF BEWERTUNGSMATRIX ****
WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEPUNKTUNG GEMÄSS DEN BEIGEFÜGTEN UND DEM JEWELIGEN LOS ZUGEHÖRIGEN UNTERLAGEN ERFOLGT. DIESE SIND FÜR LOS 1: "1002_L1_L2_Teilnahmebedingungen TWB_AnfEignung" & "1003_L1 Bewertungsmatrix TWB_Los 1".

DIESE SIND FÜR LOS 2: "1002_L1_L2_Teilnahmebedingungen TWB_AnfEignung" & "1003_L2 Bewertungsmatrix TWB_Los 2".

Für die spätere Angebotsphase gilt folgender Grundsatz:

Für Los 1 ist der Angebotspreis als auch die Berufserfahrung und die Angebotspräsentation das Zuschlagskriterium (siehe Datei "5003-L1_Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien B288").

Für Los 2 ist nur der Netto-Angebotspreis alleiniges Zuschlagskriterium.
In den Vergabebedingungen ("5002_L1_L2_Vergabebedingungen_Zuschlagskriterien") ist dies entsprechend beschrieben.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.

Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Los 1: Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestanforderungen) - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Los 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen) - - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 1.000.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des
Auftrags)"
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresum-sätze (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Summe für Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Lph 8 und 9: Bauoberleitung inkl. örtliche Bauüberwachung(nur Ingenieurbauwerken gemäß Anlage 12.2 - Objektliste Ingenieurbauwerk HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke der Gruppe 6: 500.000,00 Euro (netto) und Anlage 13.2 - Objektliste Verkehrsanlagen HOAI 2021 für a) Anlagen des Straßenverkehrs-außer-/innerörtliche Straßen): 200.000,00 Euro

? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3

- Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (brutto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (brutto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

-> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.1). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Los 1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen) - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestpersonalstärke Unternehmen/Büro:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die Beschäftigtenzahl von 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 4 verschiedene technische Fachkräfte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA), M. Sc./B.Sc, M. Eng./B.Eng. (oder vergleichbar)) beschäftigt, wobei diese Fachkräfteanzahl in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5

- Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
Keine Angabe zu Ziff. 6, da diese Angaben/Nachweise als Zuschlagskriterium in der Angebotsphase (Stufe 2) bewertet werden.

- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufs-
ausübung für die Führungskräfte
Keine Angabe zu Ziff. 7, da diese Angaben/Nachweise als Zuschlagskriterium in der Angebotsphase (Stufe 2) bewertet werden.

- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.

A) Mindestanforderung ist hierbei, dass für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für Leistungen der Lph 8:
a. Bauoberleitung (BOL) sowie
b. örtliche Bauüberwachung (öBü)
jeweils mindestens 1 wertbare Referenz aus den letzten 6 Geschäftsjahre vorgelegt werden muss, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Sofern eine Referenz beide Leistungen umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis der jeweiligen Leistung verwendet werden.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Bauoberleitung und der örtliche Bauüberwachung erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Berücksichtigt werden je Leistung nur Referenzen für konstruktive Ingenieurbauwerke für Ver-kehrsanlagen, Gruppe 6 - Brücken (Anlage 12.2 HOAI)., deren Planungs- bzw. Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Neubau oder Ersatzneubau mindestens Honorarzone III
- Brückenbauwerke mit Gesamtlänge > 100 m
- Spannbetonbauweise
- Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 700, DIN 276) mindestens 8 Mio. Euro (netto)

B) Mindestanforderung ist hierbei, dass für das Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen für Leistungen der LPh 8:
a. Bauoberleitung (BOL) sowie
b. örtliche Bauüberwachung (öBü)
jeweils mindestens 1 wertbare Referenz aus den letzten 6 Geschäftsjahre vorgelegt werden muss, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Sofern eine Referenz beide Leistungen umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis der jeweiligen Leistung verwendet werden.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Bauoberleitung und der örtliche Bauüberwachung erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Berücksichtigt werden je Leistung nur Referenzen für Verkehrsanlagen - Anlagen des Straßen-verkehrs, außer-/innerörtliche Straßen (Anlage 13.2 HOAI), deren Planungs- bzw. Beratungs-anforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Neubau/Umbau von mindestens Honorarzone III
- Erdbewegungen: mindestens 50.000 m3
- Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 700, DIN 276) mindestens 4 Mio. Euro (netto)

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bewerber, deren Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftragge-ber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.
? Hinweis: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). Der Referenzzeitraum wird daher auf 6 Jahre verlängert. Dabei ist es unerheblich, ob die Planung innerhalb dieses Referenzeitraumes vollständig abgeschlossen oder das Bauwerke bereits realisiert wurde. Vielmehr müssen innerhalb des Referenzzeitraumes Leistungen erbracht worden sein (Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung), die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind.

- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindesten...

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Los 1: Weitere Eignungskriterien (Mindestanforderungen) - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber folgende Nachweise zu erbringen:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs.
1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 13
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).

- Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsende-gesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
-> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftrags-wert ab 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Los 2: Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestanforderungen) - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Los 2: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen) - - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 400.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).

Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des
Auftrags)"
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresum-sätze (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination von Ingenieurbauwerken Gruppe 6
(Gem. Anlage 12.2 HOAI 2021): 200.000,00 Euro und
- Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs- außerörtliche Straßen (Anlage 13.2 HOAI
2021): 100.000,00 Euro (netto)

-> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3

- Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (brutto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (brutto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

-> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine sol-che abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.1). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Los 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen) - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestpersonalstärke Unternehmen/Büro:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die Beschäftigtenzahl von 3 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 3 verschiedene technische Fachkräfte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA), M. Sc./B.Sc, M. Eng./B.Eng. (oder vergleichbar)) beschäftigt, wobei diese Fachkräfteanzahl in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5

- Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Keine Angabe zu Ziff. 6, da diese Angaben/Nachweise als Zuschlagskriterium in der Angebotsphase (Stufe 2)bewertet werden.

- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Keine Angabe zu Ziff. 7, da diese Angaben/Nachweise als Zuschlagskriterium in der Angebotsphase (Stufe 2) bewertet werden.

- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.

Mindestanforderung ist hierbei, dass je Leistung:
a. Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen sowie
b. Verkehrsanlagen, außer-/innerörtliche Straßen
mindestens 1 wertbare Referenz aus den letzten 6 Geschäftsjahre vorgelegt werden muss,
deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz beide Leistungen umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Leistungsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Leistungsbereiches ist nicht zulässig.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Je Leistung werden nur Referenzen berücksichtigt, wenn deren Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 700, DIN 276)
- Für a. mindestens 5,0 Mio. Euro (netto) (Mindestkriterium) - Für b. mindestens 3,0 Mio. Euro (netto) (Mindestkriterium)
betragen.

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bewerber, deren Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftragge-ber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.
-> Hinweis: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). Der Referenzzeitraum wird daher auf 6 Jahre verlängert. Dabei ist es unerheblich, ob die Planung innerhalb dieses Referenzeit-raumes vollständig abgeschlossen oder das Bauwerke bereits realisiert wurde. Vielmehr müssen innerhalb des Referenzzeitraumes Leistungen erbracht worden sein (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination), die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind.
? Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewer-
ber vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV) (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
-> Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
-> Nachweis: Formblatt 3007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Los 2: Weitere Eignungskriterien (Mindestanforderungen) - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber folgende Nachweise zu erbringen:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs.
1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftrags-wert ab 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 13
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).

- Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist

-> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftrags-wert ab 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Bewertungskriterien für beide Lose - Eine detaillierte Angabe bzgl. der Bewertungskriterien sind für Los 1 den Dateien "1002_L1_L2_Teilnahmebedingungen TWB_AnfEignung" sowie "1003_L1 Bewertungsmatrix TWB_Los 1" zu entnehmen.

Eine detaillierte Angabe bzgl. der Bewertungskriterien sind für Los 2 den Dateien "1002_L1_L2_Teilnahmebedingungen TWB_AnfEignung" sowie "1003_L2 Bewertungsmatrix TWB_Los 2" zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Bauoberleitung (BOL)
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71317200-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
SiGeKo-Leistungen
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71317200-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge