Los 1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen) - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestpersonalstärke Unternehmen/Büro:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die Beschäftigtenzahl von 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 4 verschiedene technische Fachkräfte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA), M. Sc./B.Sc, M. Eng./B.Eng. (oder vergleichbar)) beschäftigt, wobei diese Fachkräfteanzahl in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
Keine Angabe zu Ziff. 6, da diese Angaben/Nachweise als Zuschlagskriterium in der Angebotsphase (Stufe 2) bewertet werden.
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufs-
ausübung für die Führungskräfte
Keine Angabe zu Ziff. 7, da diese Angaben/Nachweise als Zuschlagskriterium in der Angebotsphase (Stufe 2) bewertet werden.
- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
A) Mindestanforderung ist hierbei, dass für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für Leistungen der Lph 8:
a. Bauoberleitung (BOL) sowie
b. örtliche Bauüberwachung (öBü)
jeweils mindestens 1 wertbare Referenz aus den letzten 6 Geschäftsjahre vorgelegt werden muss, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Sofern eine Referenz beide Leistungen umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis der jeweiligen Leistung verwendet werden.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Bauoberleitung und der örtliche Bauüberwachung erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Berücksichtigt werden je Leistung nur Referenzen für konstruktive Ingenieurbauwerke für Ver-kehrsanlagen, Gruppe 6 - Brücken (Anlage 12.2 HOAI)., deren Planungs- bzw. Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Neubau oder Ersatzneubau mindestens Honorarzone III
- Brückenbauwerke mit Gesamtlänge > 100 m
- Spannbetonbauweise
- Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 700, DIN 276) mindestens 8 Mio. Euro (netto)
B) Mindestanforderung ist hierbei, dass für das Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen für Leistungen der LPh 8:
a. Bauoberleitung (BOL) sowie
b. örtliche Bauüberwachung (öBü)
jeweils mindestens 1 wertbare Referenz aus den letzten 6 Geschäftsjahre vorgelegt werden muss, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Sofern eine Referenz beide Leistungen umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis der jeweiligen Leistung verwendet werden.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Bauoberleitung und der örtliche Bauüberwachung erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Berücksichtigt werden je Leistung nur Referenzen für Verkehrsanlagen - Anlagen des Straßen-verkehrs, außer-/innerörtliche Straßen (Anlage 13.2 HOAI), deren Planungs- bzw. Beratungs-anforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Neubau/Umbau von mindestens Honorarzone III
- Erdbewegungen: mindestens 50.000 m3
- Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 700, DIN 276) mindestens 4 Mio. Euro (netto)
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bewerber, deren Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftragge-ber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.
? Hinweis: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). Der Referenzzeitraum wird daher auf 6 Jahre verlängert. Dabei ist es unerheblich, ob die Planung innerhalb dieses Referenzeitraumes vollständig abgeschlossen oder das Bauwerke bereits realisiert wurde. Vielmehr müssen innerhalb des Referenzzeitraumes Leistungen erbracht worden sein (Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung), die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind.
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindesten...