Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde :
Eigenerklärung und eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine Bescheinigung in Steuersachen, nicht älter als 13 Monate oder entsprechend der angegebenen Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung/der Bescheinigung in Steuersachen.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung oder über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Kommt das Angebot in die engere Wahl, kann die Auftraggeberin neben der Eigenerklärung explizite Eignungsnachweise entsprechend der Bekanntmachung für das vorliegende Vergabeverfahren anfordern.
Erklärung über den Umsatz Ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind: Nachweis, des Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Bauleistungen mittels Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder eines entsprechend testierten Jahresabschlusses oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Falle, dass darin Umsätze aus Leistungen enthalten sind, die mit der hier zu vergebenden Leistung nicht vergleichbar sind, Nachweis mittels Eigenerklärung, welcher Teil (%) des Gesamtumsatzes auf den hier zu vergebenden Einzelleistungsbereich entfällt, sowie Nachweis mittels Eigenerklärung, wie groß der Anteil (%) der Nachunternehmerleistungen am Gesamtumsatz ist.
Mindestanforderung an den nachzuweisenden Umsatz (netto) der auf den hier zu vergebenden Einzelleistungsbereich entfällt: mindestens jeweils 600.000, 00 EUR netto je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
Der Nachweis kann sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Vorzulegende Nachweise:
Steuern / Abgaben; Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Eigenerklärung und eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder, sofern die Tätigkeit nicht unter § 48 EStG fällt, eine Bescheinigung in Steuersachen, nicht älter als 13 Monate.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung oder über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Kommt das Angebot in die engere Wahl, kann die Auftraggeberin neben der Eigenerklärung explizite Eignungsnachweise entsprechend der Bekanntmachung für das vorliegende Vergabeverfahren anfordern.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Umsatz; Mindestens 600.000,00 EUR netto Jahresumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bitte beachten Sie die in der Aufttragsbekanntmachung aufgeführten Mindestanforderungen.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung oder über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Kommt das Angebot in die engere Wahl, kann die Auftraggeberin neben der Eigenerklärung explizite Eignungsnachweise entsprechend der Bekanntmachung für das vorliegende Vergabeverfahren anfordern.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung