Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Fachplanerleistung technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung GGS Mozartstraße" in Duisburg-Neudorf.
Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. DieseKapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einenoffenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder.
Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen.
Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebstNebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitereUnterrichtsräume errichtet.
An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der GGS Mozartstraße, Mozartstraße 30, 47057Duisburg, ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 2-geschossiger freistehender Neubau geplant, der eine Mensa, eine Küche, nebst Nebenräumen umfasst, sowie einen Verbindungstrakt zum Bestand. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 901 m2 betragen.
Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs-und Baukonzepte imSinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase aufwirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.
Preis (0-10 Pkt.; Gewichtungsfaktor 4 max. 40 Pkt.)
Qualitative Kriterien (max. 60 Pkt.)
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.