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2026-0132 Lieferung von 9 Stück Leasing-Fahrzeugen als kleine Kastenwagen, unterte...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DE252359155
t.broose@wb-duisburg.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQMPKS1W

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQMPKS1W/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von 9 Stück Leasing Fahrzeugen als kleine Kastenwagen mit konventionellem Antrieb, einer Leasinglaufzeit von 48 Monaten und jährlich 10.000 km Fahrleistung

Umfang der Leistung
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.

Haupterfüllungsort

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Max-Peters.Straße 23
47059
Duisburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.04.2026
30.04.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
5 Fahrzeuge
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Langversion

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
4 Fahrzeuge
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Kurzer Radstand und Normaldach

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 4, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 4, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat
- siehe Anlage 4, Formblatt F12 -

4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung
- siehe Anlage 5 -

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 4 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem oder eine Zertifizierung, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen müssen, beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 "Allgemeine Unternehmensdaten" angeben werden. Wird die "EEE" oder das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 4, die durch die "EEE" oder die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.

Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F13 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F13 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

Der / die AG behält sich das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der potenziellen AN nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht aber ausdrücklich nicht. Jede* Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 4, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 4, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss

4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 4, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)

5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- siehe Anlage 4, Formblatt F13 -

6. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 4, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)

7. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen.

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 4 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem oder eine Zertifizierung, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen müssen, beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 "Allgemeine Unternehmensdaten" angeben werden. Wird die "EEE" oder das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 4, die durch die "EEE" oder die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.

Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F13 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F13 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

Der / die AG behält sich das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der potenziellen AN nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht aber ausdrücklich nicht. Jede* Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste)
- siehe Anlage 4, Formblatt F1

2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 4, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

3. Für den Fall, dass der / die AG von der vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht, eine Test-Leistung von dem / der Bieter*in / BG anzufordern, wird die technische Eignung auch davon abhängig gemacht, dass eine Test-Leistung in der angebotenen Ausführung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt bzw. bei einem Kunden des / der Bieter*in / BG in Augenschein genommen werden kann und der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug / die Test-Maschine den Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht.

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 4 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem oder eine Zertifizierung, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen müssen, beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 "Allgemeine Unternehmensdaten" angeben werden. Wird die "EEE" oder das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 4, die durch die "EEE" oder die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.

Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F13 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F13 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

Der / die AG behält sich das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der potenziellen AN nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht aber ausdrücklich nicht. Jede* Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Siehe Dokument "Auszufüllende Anlagen" (Formblätter); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug.

Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt "Zahlungsbedingungen" anzugeben. Der gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein.

Die vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und / oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt ausgestellten Rechnung bei dem / der AG

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

24.03.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

21.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Alle Bieter*innen / BG werden darauf hingewiesen, dass der / die AG während des Vergabeverfahrens ausschließlich über das Vergabeportal "Metropole Ruhr" (www.vergabe.metropoleruhr.de) mit den Bieter*innen / BG kommuniziert. Ein/e Bieter*in / BG kann durch seine / ihre Registrierung auf dem Vergabeportal "Metropole Ruhr" (www.vergabe.metropoleruhr.de) und der Hinterlegung einer stets aktuellen E-Mail-Adresse sicherstellen, dass sie über neu eingehende Informationen des / der AG zeitnah informiert wird.
Technische Auskünfte, Auskunftsersuchen zu Unklarheiten zu den Vergabeunterlagen sind mit angemessenem zeitlichem Vorlauf vor dem Submissionstermin, ausschließlich über das Vergabeportal "Metropole Ruhr" (www.vergabe.metropoleruhr.de) an den / die AG zu richten. Der / Die AG kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die kurz vor Angebotsabgabe eingehen.

Die Antworten auf Fragen der Bieter*innen / BG werden allen Bieter*innen / BG über das Vergabeportal "Metropole Ruhr" (www.vergabe.metropoleruhr.de) übermittelt.
Mitteilungen des / der AG an die Bieter*innen / BG gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Nicht registrierte Bieter*innen / BG sind daher in ihrem eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum über Mitteilungen des / der AG zu informieren.

Auch bei telefonischen Anfragen oder E-Mails an den / die AG wird auf dieses v.g. Verfahren verwiesen. Hierdurch soll eine sichere und transparente Kommunikation mit allen Bieter*innen / BG im Vergabeverfahren gewährleistet werden. Eine telefonische Beantwortung von Fragen erfolgt nicht.

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