w 5) Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Kalenderjahre gem. §6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (Mindestens 3 Referenzen): Nachweis der Ausführung von Projekten die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, der letzten fünf vor dem Eröffnungstermin (Angebotsabgabe) abgeschlossenen Kalenderjahre, gerechnet vom Tage des Fertigstellungstermins der nachgewiesenen Referenzleistung mittels mindestens dreier Referenzen.
Geforderte Mindeststandards:
Bezeichnung des Bauvorhabens, Bauherr/Auftraggeber/Referenzgeber (einschließlich Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner), Ort der Ausführung, Ausführungszeit (Baubeginn und Fertigstellungstermin), Angabe der Leistungsbereiche auf die sich die Referenz bezieht, Angabe der vertraglichen Bindung sofern die Leistung nicht als Hauptauftragnehmer erbracht wurde
Die Nachweise können auch als Eigenerklärung (z.B. Referenzerklärung WBD SVI.pdf) erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigung zu bestätigen.
Der Nachweis kann gem. §6b VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direktabrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Hinweis: Der Nachweis kann nur dann über die Eintragung im PQ-Verzeichnis erbracht werden, wenn die dort hinterlegten Referenzen den aufgeführten Mindestanforderungen entsprechen. Andernfalls müssen auch präqualifizierte Unternehmen die geforderten Referenzen über Einzelnachweise erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Sache des präqualifizierten Bieters ist zu prüfen, ob die in seinem PQ-Eintrag hinterlegten Referenznachweise mit der hier zu vergebenden Leistung soweit vergleichbar sind, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf seine diesbezügliche Leistungsfähigkeit ermöglichen.