Art der Leistung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf ihren Recyclinghöfen Altreifen (AVV 160103), die dort von Kunden abgegeben werden. Die Altreifen werden in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen durch eigene Fahrzeuge zu einem Altreifenverwerter transportiert. Dieser soll anschließend die Altreifen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Behandlung / Verwertung zuführen.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Tagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr.
Die Fahrzeuge der AG liefern die zu übernehmenden Altreifen hauptsächlich in Abrollcontainern (Großvolumencontainer ca. 47 m3) an.
Die Anlieferungen stammen von den nachstehend genannten 4 Recyclinghöfen der AG:
- RH DU-Nord - Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
- RH DU-Mitte - Vygenstraße 6, 47053 Duisburg
- RH DU-Süd - Kaiserswerther Str. 210-212, 47259 Duisburg
- RH DU-West - Schauenstr. 40, 47228 Duisburg
Hinweis: In Ausnahmefällen stammen die gesammelten Altreifen auch aus dem gewerblichen Bereich. Dann werden diese auch in Absetzcontainern der Größen 7 - 10 cbm angeliefert.
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2028 - 31.12.2028) für die AG zu berücksichtigen.
Umfang der Leistung
Behandlung/Verwertung bzw. Entsorgung der angelieferten Altreifen.
Das Gesamtgewicht der o. g. Reifen im Hauptleistungszeitraum beträgt ca. 650 t.
Die zu bearbeitenden Mengen an Altreifen AVV-Nr. 160103 teilen sich im Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate) wie folgt auf:
Reifenart:
- ca. 92 % PKW-Reifen (ca. 600 t)
- ca. 8 % Klein-LKW / LKW Reifen (ca. 50 t)
Der Anteil der vorgenannten Reifen, welche mit Felgen angeliefert werden, liegt bei etwa ? 10 %. Gelegentlich können einige Motorradreifen, Mofareifen und sehr selten Fahrradreifen in den Containern enthalten sein. Dieser Anteil liegt bei etwa 1 - 2 % der Gesamtmenge.
Diese Reifen sind ebenfalls ordnungsgemäß zu behandeln/verwerten bzw. zu entsorgen.
Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Anlieferung der Altreifen:
Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Altreifen werden in mischbefüllten Containern angeliefert. Diese können sämtliche anfallenden Reifenarten beinhalten. Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Vornehmlich werden die Altreifen in Großvolumencontainern (Abrollcontainer ca. 47 m3) angeliefert.
Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen.
Die AN muss über eine Anlage/Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt.
Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein.
Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein.
Die Anlieferungen zur Anlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten:
Montag - Freitag: 07.00 - 16.30 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN die gesammelten Altreifen zu überstellen.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Altreifen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übergabestelle),
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart (Altreifen AVV-Nr. 160103),
- Herkunft der angelieferten Altreifen (Name des Recyclinghofes),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Gewichtsangabe (ermittelt auf einer geeichten Waage).