Konzession für den Betrieb und die technische Betreuung der Alarmübertragungsanlagen (AÜA)
Die Stadt Duisburg plant die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragserteilung frühestens jedoch am 01.01.2027 und endet nach 120 Monaten.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe nach §§ 105 und 148 ff. GWB i.V.m. der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Sollten in der Bekanntmachung andere Verweise aufgeführt sein, erfolgen diese systemseitig durch das Vergabe-Management-System.
Dieses Vergabeverfahren wird somit nach den Bedingungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Soweit in der Bekanntmachung auf die Vergaberichtlinie 2014/24/EU Bezug genommen wird, erfolgt auch dieser fehlerhafte Verweis systembedingt durch das Vergabe-Management-System. Maßgeblich für dieses Vergabeverfahren ist die Richtlinie 2014/23/EU.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Pkt. 3.2. "Vom Bieter sind Referenzen für mindestens drei eigens ausgeführte vergleichbare Projekte als General-unternehmer (GU) über die Konzessionsaufschaltung von BMA vorzulegen, die innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt und bereits abgenommen wurden. Voraussetzung hierbei ist auch, dass es sich um laufende Konzessionen handelt. Die drei ausgewiesenen Referenzen müssen mind. jeweils 200 Teilneh-mer aufgeschaltet haben. Ferner ist die Aufschaltung per IP-Festverbindung mit Mobilfunk gestützter Rückfallebene nachzuweisen."
siehe auch: Anlage_3_DU_BMA_n Erklärung zur Bietereignung
Siehe u. a. auch Punkt 10 (10.1 und 10.2 für die Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung) der Anlage 3_DU_BMA_n Erklärung zur Bietereignung