Verfahrensangaben

2025-0610: Verwertung von biologisch abbaubaren Grünabfällen (AVV 200201)

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
m.wagner@wb-duisburg.de
+49 2032837925

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
+49 2211473045
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90500000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201)

Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Abfälle fallen, bis auf das in Kunststoffsäcken gesammelte Laub, in loser Form an. Bei den vorgenannten Garten- und Parkabfällen sowie den Weihnachtsbäumen handelt es sich um ungeschredderte Abfälle.

Seitens der AG werden die folgenden biologisch abbaubaren Abfälle angeliefert:

Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, an Samstagen von 07:00 - 16:00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April - Mai sowie Oktober - November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.

Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr sowie am Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr, mehrere Anlieferungen.

Hinweis: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen, und den daraus resultierenden Hitze- und Trockenperioden, können Laubanlieferungen auch schon zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Monat Oktober anfallen.
Die AG sammelt einen gewissen Teil des anfallenden Laubes im Leistungszeitraum, in Kunststoffsäcken ein. Eine Separierung der Kunststoffsäcke seitens der AG erfolgt nicht.
Hier ist ein Aufpreis für die Verwertung in EUR/t für das in Kunststoffsäcken eingesammelte Laub anzugeben.

Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr.

Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.

Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr.

Hinweis: Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im o.g. Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg liegt.

Für die AG muss die Möglichkeit bestehen, der AN die anfallenden biologisch abbaubaren Abfälle innerhalb der vorgenannten Zeiten zu überstellen.

Auf der Anlage bzw. auf der Übergabestelle muss die Möglichkeit bestehen die in den unterschiedlichen Containern/Fahrzeugen angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.

Alle im Auftrage der AG eingehenden Mengen sind mit Gewichtsangabe, Verwiegung auf der amtlich geeichten Waage der Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle, zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift bzw. Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist direkt dem Fahrer der AG auszuhändigen, eine weitere Durchschrift bzw. Kopie einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen.

Anmerkungen:
Die angelieferten Abfälle können im Normalfall ca. 3 - 4 Gewichtsprozente an nicht biologisch abbaubare Bestandteilen - z.B. Steine, Sand, Kunststoffteile, Plastiktüten/ Kunststofffolien o.ä. - enthalten.

Hinweis zu Laub und Weihnachtsbäumen:

Im Zeitraum Oktober - Januar, können der Abtransport sowie die Gestellung von Containern für eine Teilmenge des anfallenden Laubes bzw. der Weihnachtsbäume durch die AN erforderlich sein. Hier ist dann eine kontinuierliche Abfuhr von den etwa 4 - 5 im Stadtgebiet Duisburg befindlichen Anfallstellen seitens der AN zu gewährleisten. Für die Beladung der Container ist im Bedarfsfall ein Radlader durch die AN zu stellen.
Die Abfuhr hat von Montag - Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr und in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 14:00 Uhr, bis zu 3 x täglich, zu erfolgen. Der Abtransport der Container erfolgt auf Abruf. Um den betrieblichen Ablauf nicht zu gefährden muss spätestens 2 Stunden nach Anruf eines Mitarbeiters der AG die Abholung der Container von der jeweiligen Anfallstelle erfolgen.
Die von der AN abgeholten Abfälle sind ebenfalls auf einer amtlich geeichten Waage zu verwiegen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Auch hier sind die zuvor beschriebenen Angaben auf dem Wiegeschein erforderlich. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist einem Mitarbeiter der AG an den entsprechenden Anfallstellen auszuhändigen.

Die max. Größe der aufzustellenden Container variiert von Anfall- zu Anfallstelle, da das vor Ort befindliche Ladegerät über unterschiedliche max. mögliche Beladungshöhen verfügt. Die durch die AN zu stellenden Container müssen eine Größe von 30 - 40 m3 aufweisen.
Die AN hat immer eine ausreichende Anzahl an Containern auf den entsprechenden Anfallstellen bereitzuhalten.
Die AN gewährleistet, dass die offenen Behälter während des Transportes mit Planen oder Netzen abgedeckt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preislicher Aspekt

Festpreis für die Dauer der Beauftragung

Gewichtung
90,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Logistischer Aspekt

Reduzierung der Transportkilometer: Räumliche Nähe zur Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle (räumliche Nähe zum Betriebshof Vygenstr. 6, 47053 Duisburg)

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Ausschreibung erfolgt für einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 (12 Monate). Ferner behält sich die AG eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate, vom 01.01.2027 bis 31.12.2027, vor. Bei möglicher Ziehung der Option durch die AG wird diese der AN spätestens einen Monat vor Ablauf des Hauptleistungszeitraumes (30.11.2026) in schriftlicher Form mitgeteilt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR
EUR
1.561.090,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Das Angebot mit der geringsten Luftlinienentfernung zur Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle vom zentralen Betriebshof Hochfeld, Vygentstr. 6, 47053 Duisburg der AG, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten.

Die Angebote mit der höheren Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von dem mit der geringsten Erstanlagenentfernung/ Entfernung Übergabestelle zur eigenen Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle.
Die Entfernung eines jeden vorliegenden Angebots wird jeweils zu dem mit der niedrigsten Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die niedrigste Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle durch die Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte für das Kriterium "Logistischer Aspekt" ermittelt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

587952-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

1
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
1.561.090,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Franz-Josef-Kipp GmbH Co. KG, 46569 Hünxe
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Franz-Josef-Kipp GmbH Co. KG
DE196809571
Mittleres Unternehmen
Lise-Meitner-Str. 3
46569
Hünxe
Deutschland
DEA1F
t.kipp@kipp-dve.de
0281475778318
0281475778328
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.12.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

3 - 533163
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung