Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG plant gemeinsam mit der Stadt Duisburg/ Amt für Stadtplanung und Projektmanagement, mit finanzieller Unterstützung des Bundes und Landes Nordrhein- Westfalen, den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnlinie U79, auf der Düsseldorfer Straße in Duisburg Wanheimerort.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Kulturstraße unddamit verbunden den Neubau der Gleisanlagen sowie die Erneuerung der Lichtsignalanlagen und taktilenLeitelemente am Verkehrsknoten Düsseldorfer/ Buchholz- bzw. Nikolaistraße. Mit dem geplanten Neubau der Haltestelle Kulturstraße (Mittelbahnsteig, 60,0 m Nutzlänge, Auftritt 95 cm), entfällt der heutige Standort, die neuen Zuwegungen zur Stadtbahnhaltestelle verschieben sich in Richtungder südlichen Überfahrt Buchholz-/ Nikolaistraße.
Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Preis
Bauherr und Zuwendungsempfängerin ist die Stadt Duisburg. Die zu erbringenden Bauleistungen, werdenvon der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG ausgeschrieben und entsprechend der Angebotsauswertung, im Namen und auf Rechnung der Stadt Duisburg, über das Vergabeportal beauftragt.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.