w1) Nachweis über die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft (§6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A):
Nachweis zur Anmeldung und zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft mittels qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 13 Monate oder entsprechend der angegebenen Gültigkeit der Bescheinigung.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung oder gem. §6b VOB/A über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigung zu bestätigen.
w2) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. §6a Abs. 2 VOB/A. Nachweis, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
a) Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
b) entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung oder gem. §6b VOB/A über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigung zu bestätigen.
Vorzulegende Nachweise:
Berufs-/Handelsregister §6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A; Nachweis
über den Eintrag Ihres Unternehmens im Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
gemäß den in der Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung unter Buchstabe w2)
genannten Anforderungen.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung oder gem. §6b VOB/A über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigung zu bestätigen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Berufsgenossenschaft §6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A; Nachweis über die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
gemäß den in der Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung unter Buchstabe w1) genannten Anforderungen.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung oder gem. §6b VOB/A über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigung zu bestätigen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung