Heizungs- und Kältetechnik - Neubau Schulgebäude mit Turnhalle
Gegenstand der Maßnahme ist die Errichtung der Heizungs- und Kälteanlagen. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290) und Pufferspeicher. Die Aufstellung und Einhausung erfolgen unter Einhaltung der Schall-, Sicherheits- und Explosionsschutzanforderungen. Die Wärmeverteilung erfolgt über ein Niedertemperatur-Heizsystem mit Fußbodenheizung, statischen Heizflächen sowie Heizregistern in den Lüftungsanlagen. Die Anlagen werden mit hocheffizienten Pumpen, hydraulischem Abgleich und regelungstechnischen Komponenten ausgestattet. Ergänzend wird eine Split-Kälteanlagen zur Abführung interner Wärmelasten der EDV installiert. Sämtliche Leistungen erfolgen gemäß den geltenden technischen Regeln, Brandschutz -anforderungen und gesetzlichen Vorgaben einschließlich Prüfung und Inbetriebnahme. Hauptmengen Kupferrohr 1.185 m Pumpen / Heizkreise 9 St Brandschott 32 St Heizfläche FBH 3.400 m2
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Übereinstimmung mit den Mindestangaben
Tariftreuegesetzt NRW
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.Das Angebot kann vorzugsweise als GAEB d84 Angebotsdatei eingereicht werden. Sollten Sie von einer Angebotsabgabe absehen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten.
Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in dieNiederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Die Nachforderung beschränkt sich zunächst auf die Bieter der engeren Wahl (in der Regel Rang 1-3) mit einer Frist von sechs Tagen.
Eignungsnachweise, Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber hat, gem. § 6 Abs.3 Nr.2 VOB/A, zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anforderung der Vergabestelle die nachfolgende Angaben nachzuweisen/ zu bestätigen:
a) Angaben zum Bewerber (Allgemeine Beschreibung des Bewerbers, Tätigkeitsfelder, Anzahl Mitarbeiter) b) Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung, in Höhe von mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden und 25.000,00 EUR für Vermögensschäden (auch für Unternehmen mit PQ-Qualifizierung), c) Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG, d) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, e) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen f) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG mit Angabe der Lohnsummen, g) die Gewerbeanmeldung, h) die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer) i) eine Liste mit Referenzobjekten (können auch separat angehängt werden), j) Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre k) Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung der Registernummer.
Produktangaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Spätestens auf Anforderung der Vergabestelle sind mit einer Frist von sechs Tagen die benannten Fabrikats und Typangaben zu benennen um eine technische Prüfung des Angebotes zu ermöglichen.
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:
a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222) c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223)
Die Formblätter (VHB 221, 222, 223- in der jeweiligen aktuellen Ausgabe) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Das Formular "VHB 233- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (in der aktuellen Ausgabe)" ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.
Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend eindeutig ausgefüllt vorzulegen.
VHB 444 - Referenzbescheinigungen je min. 250.000 EUR netto Auftragswert (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer abgeschlossene Leistungen - nicht älter als fünf Jahre - mit mindestens drei Referenzen (mit der jeweiligen Angebotssumme netto 250.000 ; EUR) nachzuweisen. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung (in aktueller Fassung)" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.PQ Qualifizierte Unternehmen müssen mit Ihren Referenzen die vor genannten Bedingungen erfüllen. Falls die im pq Register hinterlegten Referenzen den Anforderungen nicht entsprechen, wird die Vergabestelle Referenzen unter Fristsetzung nachfordern.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet (siehe unter Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Essen, diese sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen / Vertragsbedingungen" beigefügt).
a) Als Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt erfolgt nach Nr. 27 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen.b) Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten. (siehe auch im Dokument "Angebot der Stadt Essen", unter Vergabeunterlagen - Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente - unter Pkt. 4 der Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Essen)
Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs-, Mängelanspruchs-, Abschlags- oder Vorauszahlungsbürgschaft gem. Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen. Hierzu sind nur die Formblattmuster der Stadt zu verwenden. Die Formulare sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen/ Sonstiges" beigefügt.
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen/ ZVB 2017" beigefügt.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Angaben zur kalkulierten Baustellenbesetzung: Mit dem Angebot - spätestens auf gesonderte Anforderung mit einer Frist von sechs Tagen - sind die kalkulierten Arbeitsstunden der Gesamtleistung und die durchschnittliche Baustellenbesetzung anzugeben.Die Detaillierung der Ausführungstermine der Arbeiten und die Festlegung des Zeitplanes erfolgt zusammen mit der Fachbauleitung. Zeitvorgaben aus dem Leistungsverzeichnis sind zu berücksichtigen und im Zeitplan abzubilden.
Auf Anforderung der Vergabestelle Mittels Eigenerklärung:- Anforderung Urkalkulation: Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Auftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A aufgefordert, die Urkalkulation einzureichen. Vorzugsweise kann die Einreichung auch als Passwort geschütztes pdf Dokument über die Bieterkommunikation eingereicht werden.