Zornige Ameise - Los 2 Betonsanierung Stützwand
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
+49 2018866128
+49 2018866006
66Vergabe@amt66.essen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDY6WTZZHN

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDY6WTZZHN/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Betonarbeiten

Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die örtliche Betoninstandsetzung einer ca. 225 m langen und rund 1.300 m2 großen Stützwand entlang der Wuppertaler Straße/Ruhrallee in Essen. Die Arbeiten umfassen den Abtrag geschädigter Betonbereiche, die Reinigung und den Korrosionsschutz freiliegender Bewehrung sowie die fachgerechte Reprofilierung der Schadstellen gemäß Leistungsverzeichnis.

Ziel der Maßnahme ist die örtliche Beseitigung der festgestellten Betonschäden sowie die Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit in den bearbeiteten Bereichen.

Eine vollflächige Instandsetzung oder Beschichtung sowie Arbeiten an den bestehenden, PAK-belasteten Dehnungsfugen sind nicht Bestandteil der Leistung

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stützwand "Zornige Ameise" an der Wuppertaler Straße (B227)
Wuppertaler Straße 1
45134
Essen-Bergerhausen

Die zu sanierende Stützwand befindet sich auf der östlichen Seite des Straßenzuges Wupper-
taler Straße/Ruhrallee und dient der Sicherung der Fahrbahnen und Gehwege entlang der bis
zu 7,75 m tiefer liegenden Straße "Zornige Ameise". Die Gesamtlänge der Stützwand beträgt ca. 225 m und erstreckt sich vom Bereich zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke bis zur Einmündung Westfalenstraße in die Ruhrallee, beginnend von der Einfahrt in die "Zornige Ameise" bis etwa zur ehemaligen DB-Strecke Rüttenscheid-Steele/Süd. Besonders an der Bushaltestelle "Annental" weist die Stützwand eine maximale Auskragung von etwa 3,50 m auf einer Länge von 90 m auf, die teilweise über der Straße "Zornige Ameise" liegt. Die Gesamtfläche der Mauer beträgt in etwa 1300 m2.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Gesamtmaßnahme umfasst neben der Betoninstandsetzung auch die Erneuerung des
Geländers. Die Leistungen werden getrennt vergeben (siehe Vergabeverfahren 26-113-Ö).
Mit den Betoninstandsetzungsarbeiten darf erst begonnen werden, nachdem die Arbeiten zur
Geländererneuerung vollständig abgeschlossen sind. Der Ausführungsbeginn ist mit dem AG abzustimmen.
Die Arbeiten sind innerhalb von 7 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und "Eigenerklärung zur Eignung NU" ist beigefügt.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bei Ausschreibungen von Leistungen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen ist zwingend die Eintragung für das Straßenbauhandwerk in die Handwerksrolle erforderlich.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

Vorzulegende Nachweise:
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung; Das Formular ist nur auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

siehe Besondere Vertragsbedingungen

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

11.11.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

11.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

11.11.2026 11:00 Uhr

Elektronische Angebotsöffnung

Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).

Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.

ABLAUF DES VERGABEVERFAHRENS:

1. Verfahrensgestaltung
Die Vergabe erfolgt im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung in Anlehnung an die Vorschriften der VOB/A und VgV. Insbesondere die Anwendung der § 14 Abs. 6 und § 15 Abs. 3, VOB/A werden im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ausgeschlossen. Grundlage für die Verfahrensgestaltung sind die für kommunale Vergaben in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelungen sowie die vergaberechtlichen Regelungen der Stadt Essen.
Ziel ist es, einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen und ein wirtschaftliches Vergabeergebnis zu erzielen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag unmittelbar auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen oder vor der Zuschlagsentscheidung Verhandlungen mit ausgewählten Bietern durchzuführen.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Verhandlungen nicht zwingend vorgesehen ist. Der Auftraggeber entscheidet nach Prüfung der Erstangebote über das weitere Vorgehen.

2. Ablauf des Vergabeverfahrens
Stufe 1: Einreichung und Prüfung der Erstangebote
Die Bieter reichen ihre Angebote innerhalb der im Vergabemarktplatz festgelegten Angebotsfrist ein.
Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird den Bietern nicht bekannt gegeben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Auftraggeber die eingegangenen Angebote auf ihre formale und inhaltliche Zulässigkeit sowie auf die Erfüllung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen.

Stufe 2: Entscheidung über das weitere Vorgehen
Nach Prüfung der Erstangebote entscheidet der Auftraggeber, ob der Zuschlag unmittelbar auf Grundlage der Erstangebote erteilt wird oder ob Verhandlungen durchgeführt werden.
Variante A: Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote
Der Auftraggeber kann den Zuschlag ohne vorherige Verhandlungen auf Grundlage der eingereichten Erstangebote erteilen. In diesem Fall erfolgt die Zuschlagsentscheidung anhand des in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriteriums Preis.
Variante B: Durchführung von Verhandlungen
Alternativ kann der Auftraggeber beschließen, Verhandlungen mit ausgewählten Bietern durchzuführen. Ziel der Verhandlungen ist es, eine inhaltliche Verbesserung der Angebote und ein wirtschaftliches Vergabeergebnis zu erreichen.
Die Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungen oder auf die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachträglich zu ändern.

Stufe 3: Auswahl der Bieter für Verhandlungen und Begrenzung der weiteren Teilnahme
Entscheidet sich der Auftraggeber für die Durchführung von Verhandlungen, behält er sich vor, die Zahl der zur Verhandlung eingeladenen Bieter auf höchstens drei zu begrenzen.
Die Auswahl erfolgt ausschließlich anhand des in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriteriums Preis. Maßgeblich ist der im jeweiligen zulässigen Erstangebot angebotene Preis. Die Auswahl erfolgt in der Reihenfolge der preislich günstigsten Angebote.
Nur die ausgewählten Bieter werden zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert.
Bieter, die nicht zur Teilnahme an den Verhandlungen ausgewählt werden, sind von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ihre Erstangebote werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt. Sie sind insbesondere nicht berechtigt, nachträglich überarbeitete oder neue Angebote einzureichen oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut in das Vergabeverfahren einbezogen zu werden.
Preisgleichheit an der Auswahlgrenze
Sollten mehrere Bieter an der Auswahlgrenze, insbesondere auf dem dritten Rang, denselben wertungsrelevanten Angebotspreis aufweisen, entscheidet über die Teilnahme an den Verhandlungen ein Losverfahren. Das Losverfahren wird vom Auftraggeber unter Wahrung der Gleichbehandlung und Transparenz durchgeführt und dokumentiert.
Die durch das Losverfahren ermittelten Bieter werden zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert. Die übrigen Bieter werden von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Stufe 4: Durchführung der Verhandlungen
Die Verhandlungen dienen der möglichen Verbesserung der eingereichten Angebote. Gegenstand der Verhandlungen kann der gesamte Angebotsinhalt sein. Ausgenommen sind die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Diese bleiben verbindlich und sind nicht Gegenstand der Verhandlungen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter gleichbehandelt werden. Insbesondere werden keine Informationen in diskriminierender Weise weitergegeben, durch die einzelne Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten.
Vertrauliche Informationen eines Bieters werden anderen Bietern nicht ohne vorherige Zustimmung des betreffenden Bieters mitgeteilt. Eine solche Zustimmung muss sich auf die konkrete beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen beziehen und darf nicht pauschal erteilt werden.
Soweit im Verlauf des Verfahrens Änderungen an der Leistungsbeschreibung, insbesondere an den technischen Anforderungen oder anderen Bestandteilen der Vergabeunterlagen, erforderlich werden, werden diese allen hiervon betroffenen Bietern in geeigneter Weise mitgeteilt. Die festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien bleiben unberührt.
Den betroffenen Bietern wird ausreichend Zeit eingeräumt, um ihre Angebote gegebenenfalls anzupassen und überarbeitete Angebote einzureichen.

Stufe 5: Abschluss der Verhandlungen und Einreichung endgültiger Angebote
Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er die verbleibenden Bieter hierüber und setzt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote.
Die Bieter haben ihre endgültigen Angebote innerhalb dieser Frist einzureichen. Die endgültigen Angebote müssen die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Nach Ablauf der Frist prüft der Auftraggeber die endgültigen Angebote und bewertet diese anhand des in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriteriums Preis.

Stufe 6: Zuschlagsentscheidung
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt entsprechend dem gewählten Verfahrensablauf:
Ohne Verhandlungen: auf Grundlage der eingereichten Erstangebote.
Nach Durchführung von Verhandlungen: auf Grundlage der endgültigen Angebote der an der abschließenden Verhandlungsphase beteiligten Bieter.
Maßgeblich ist jeweils das in den Vergabeunterlagen festgelegte Zuschlagskriterium Preis.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ohne Durchführung von Verhandlungen auf Grundlage der Erstangebote abzuschließen. Werden Verhandlungen durchgeführt, erfolgt die Zuschlagsentscheidung auf Grundlage der nach Abschluss der Verhandlungen maßgeblichen endgültigen Angebote.

Die Bieter werden über den weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens im Rahmen der vorgesehenen Kommunikation über den Vergabemarktplatz informiert.

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