Lieferung von Radwegweisung (Rahmenvereinbarung)
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
+49 2018866128
+49 2018866006
66Vergabe@amt66.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYDS0ENZA

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYDS0ENZA/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Radwegweisung und Befestigungsmaterial für die
Dauer von einem Jahr mit der Option, um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Umfang der Leistung
Lieferung von Pfeil-, Tabellen-, Zwischenwegweisern und Themenrouteneinschüben sowie Befestigungsmaterial zur Unterhaltung der Radverkehrswegweisung im Stadtgebeit Essen.

Die Wegweiser müssen den Vorgaben der aktuellen Version des HBRNRW (Das Wegweisersystem NRW) entsprechen und nach den Vorgaben der RAL Gütezeichen gefertigt werden. Nach Fertigstellung sollen die Wegweiser fachgerecht aufgestellt werden.

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf.

Haupterfüllungsort

Amt für Straßen und Verkehr, Betriebshof
Elisenstr. 78
45139
Essen

Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof Elisenstraße 78, 45139 Essen, zu erfolgen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die vereinbarten Preise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens zwölf Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber (AG) diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. die vereinbarten Preise gelten dann auch für das Folgejahr.

Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt.
Die Lieferungen müssen spätestens 25 Arbeitstage nach vorheriger fernmündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung erfolgen.

Laufzeit bzw. Dauer

12

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

12

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 31 UVgO die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.

Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen; Das Formular ist vollständig auszufüllen, wenn der/die Bieter nicht präqualifiziert ist/sind. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

siehe Besondere Vertragsbedingungen

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

29.09.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

29.10.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Soweit einzelne Bedingungen der geplanten Beauftragung oder Positionen des Leistungsverzeichnisses un- oder missverständlich sind, werden Sie gebeten, diese im Rahmen von Bieterfragen an die Auftraggeberin heranzutragen, damit diese vor Abgabe eines Angebotes für alle Bieter einheitlich aufgeklärt werden können. Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird und das Angebot gleichwohl unter etwaige eigene Annahmen/Interpretationen der Leistungsbeschreibung geknüpft wird, muss dies im Zweifel als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet werden. Dies führt dann gem. § 42 Abs. 1 S.2 Ziffer 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes.

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Sofern der Zuschlag auf Ihr Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist nicht erteilt wurde, konnte Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Auf § 46 Abs. 1 UVgO wird hingewiesen.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

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