Stadtbezirk I - Jungbaumpflege an Straßenbäumen 2027
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Knust
+49 2018867070
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYHAF468D

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYHAF468D/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Jungbaumpflege an Straßenbäumen

Umfang der Leistung
Im Rahmen des gesamten jährlichen Nachpflanzungsvertrags der Stadt Essen erhalten die Jungbäume während der dreijährigen Entwicklungsphase zwei Schnitte. Der erste Schnitt erfolgt im ersten bzw. der zweite Schnitt im dritten Standjahr. Da diese beiden Schnitte ausschließlich den unteren Kronenbereich, das sog. Lichtraumprofil des Baumes betreffen, ist es ab dem vierten Standjahr weiterhin erforderlich, die Bäume aus jungbaumpflegerischer Sicht zu pflegen, um ihre Entwicklung und Funktion am Standort zu fördern.
Die Jungbaumpflege ist eine nachhaltige Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bäume, sowohl für die Umwelt als auch für die Menschen, die von den Bäumen profitieren. Eine rechtzeitige und fachgerechte Jungbaumpflege legt den Grundstein für ein erfolgreiches Wachstum und eine geringere Notwendigkeit von Korrekturmaßnahmen in späteren Phasen des Baumlebens. Insgesamt trägt eine ordentliche Jungbaumpflege dazu bei, dass Bäume nicht nur gut aussehen, sondern auch widerstandsfähig gegenüber Umweltstressoren sind und ihre ökologische Rolle in ihrer Umgebung erfüllen können. Es ist eine nachhaltige Praxis, die sich langfristig positiv auswirkt, was weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der Bäume hat.
Die geplante Schnittmaßnahme umfasst die Kronen- und Stammpflege an Jungbäumen, die gerade aus der dreijährigen Entwicklungspflege entlassen werden, sowie Bäume in der Jugendphase, die je nach Baumart einen Stammdurchmesser von bis zu 15-20 cm haben, gemessen auf 1 m Höhe. Bei einzelnen, besonders schnellwüchsigen Baumarten kann ein maximaler Stammdurchmesser von 25 cm zugrunde gelegt werden, wenn ihre standortgerechte Funktion noch nicht vollständig hergestellt ist.
Bäume dieses Auftrags liegen im öffentlichen Verkehrsraum im Essener Stadtbezirk I. Die Arbeiten sind, zwecks Vermeidung von Schäden am Baum und besserer Übersicht über den Kronenaufbau, ausschließlich mit einer Hubarbeitsbühne auszuführen. Die Auftragslage erstreckt sich über den gesamten Bezirk I und liegt bei 614 Bäumen. Hierbei handelt sich um einen einmaligen Vertrag.

Die Pflege von Jungbäumen dient der Förderung eines vitalen und verkehrssicheren Stadtbaumbestandes. Baumschäden, z. B. durch eine Verletzung des Rindengewebes, von Wurzelanläufen oder Bodenverdichtung im Wurzelteller sind in jedem Fall zu vermeiden. In besonderem Maße sind mehrere über-/nebeneinanderliegende Wunden über 3 cm sowie Schnitte im Grobastbereich zu vermeiden. Ausnahmen davon sind nur nach gründlicher Prüfung des Erfordernisses und nur bei Bäumen mit entsprechender Größe und Abschottungsfähigkeit zulässig. Falls während der Durchführung der Maßnahmen Unklarheiten bezüglich des Baumschnitts auftreten, muss der oder die verantwortliche Baumpflegende des Auftragnehmers den*die zuständige*n Bauleiter*in kontaktieren. Gemeinsam sollten sie vor Ort die endgültige Entscheidung darüber treffen, wie der betreffende Baum beschnitten wird. In diesen Fällen ist die Situation vor Ort durch Fotos zu dokumentieren.
Wird nach dem Kronenschnitt die Mindestkronenhöhe (40 % der Gesamthöhe des Baumes) unterschritten handelt es sich um Baumschäden. Vom Auftragnehmer verursachte Baumbeschädigungen jeglicher Art werden nach Methode Koch bewertet und entsprechend zu Lasten des Auftragnehmers zusammen mit Gutachterkosten in Rechnung gestellt. Weitere Beschädigungen an städtischem Eigentum sind zu vermeiden und werden in Höhe der Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Zum Schutz der Artenvielfalt im Lebensraum Baum sind die Ge- und Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten (s. a. "Fachbericht Artenschutz" der FLL). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von artenschutzrelevanten Sachverhalten (Nester, Höhlungen etc.) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen.

Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST-Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet. Die Arbeiten sind wochentags von Montag bis Freitag zu leisten. Bezüglich von KOST-Straßen sind Einschränkungen der Arbeitszeiten nicht auszuschließen. Denkbar wäre eine Beschränkung auf Mo-Do von 9:00 - 15:00 Uhr und Fr. von 9:00 - 13:00 Uhr. Dies ist aber im Einzelfall von der Entscheidung des Baustellenmanagements beim Stadtamt 66-5 abhängig.

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen.

Rechnungsstellung
(Teil-) Rechnungen sind nach der erfolgten und im Fachverfahren "proMDE-Dienstleister" dokumentierten und von der städtischen Bauleitung akzeptierten Leistung, monatlich zu stellen. Im Sinne einer transparenten Abrechnung ist es notwendig, die Kosten in Bezug zu jeweils einem Auftrag und Datum der durchgeführten Maßnahme auszuweisen.

Allgemeine Hinweise
Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Jungbaumpflege im Stadtbezirk I
45127
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Arbeiten sofort nach Auftragserteilung.
Fertigstellung spätestens bis zum 25.03.2027.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - UVgO Dritterklärung Technische Leistungsfähigkeit / 1 Referenz; - Es ist mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
FB 67 - Zertifizierung Forst Fachkunde FLL; Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne
nachweisen.
Die Baumbeurteilung sowie die Schnittmaßnahmen müssen durch geschultes
Personal erfolgen. Je eingesetzter Kolonne ist die Fachkunde in der
Baumbeurteilung durch eine FLL-Zertifizierung als Baumkontrolleur (oder
höher-/gleichwertig) und die Fachkunde für durchzuführende Schnittmaßnahmen
durch die Zertifizierung als European Treeworker (ETW) bzw. höher-/gleichwertig
nachzuweisen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Als Sicherheit für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

13.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

11.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

VERTRAGLICHES REGELWERK IST WEITERHIN UVgO

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren

1.1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3. Angebote
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingerecht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

2.3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes im Bietertool in den Rahmendaten hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Bei Angeboten nach bindendem Preisrecht (HOAI) können Nachlässe nur gewertet und Skonti nur berücksichtigt werden, wenn dadurch in der Gesamtbetrachtung des Angebots keine Unterschreitung der Mindestsätze erfolgt.

2.3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung.

WICHTIG
Bei der Verwendung einer elektronischen Signatur gelten alle notwendigen Unterschriften in den beigefügten Unterlagen als geleistet (Containersignatur).

Gemäß § 126 b BGB muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, vorliegen.
Möglich ist dies etwa durch die Nennung des Namens am Textende, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift, den Zusatz "Diese Erklärung ist nicht unterschrieben", aber auch durch eine Datierung oder eine Grußformel, in der die Person und die Zeichnungsberechtigung des Erklärenden deutlich wird.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

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