Lieferung und Montage einer Lichtsignalanlage in Essen-Stadtkern
Folgende Lichtsignalanlage ist zu liefern und zu montieren: LSA 509 Steeler Str. / Franziskanerstr. / Auf der Donau
Die LSA ist in zentraler Technik zu errichten. Die systemtechnische Verkabelung zwischen dem Steuergerät und den Anlagenkomponenten (Signalgeber, Anforderungstaster, Akustik, ...) zum Betrieb der LSA ist vom Auftragnehmer zu liefern und zu installieren. Des Weiteren sind Nachrichtenkabel für den Anschluss bauseits gestellter Induktionsschleifen und des ÖPNV-Funkempfängers, sowie diverse NYY-J Kabel zu liefern und zu verlegen. Im geringen Umfang sind Tiefbauarbeiten zur Installation der Schaltschrankfundamente und der Anbindung der Schaltschränke an das vorhandene Leerrohrnetz zu erbringen. Die Baumaßnahme beinhaltet zudem die Erweiterung vom städtischen Steuerkabelnetz. Dazu zählt u.a. Lieferung und Montage von Komponenten für Steuerkabelverteiler sowie die Lieferung und Verlegung von Fernmeldekabel bis zu 100DA. Die Leerrohrtrassen zum Kabelzugschacht vor den Schaltschränken bzw. zu den Maststandorten und Schleifenschächten werden bauseits gestellt. Die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen erfolgt in LISA + Version 8.
Die LSA muss über Steuerkabel an den OCIT Verkehrsrechner SITRAFFIC Scala angeschlossen werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: In die Zuschlagserteilung fließt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom Energieverbrauch der Signalgeber der LSA 509 mit ein. Der Betrachtungszeitraum für den Energieverbrauch der Signalgeber beträgt 20 Jahre. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist:Mit der Ausführung ist unverzüglich nach Erteilung des Auftrages zu beginnen. Die Arbeiten sind innerhalb von 10 Tagen nach Beginn der Ausführung fertig zu stellen.
Weiteres ist bei Teilnahme an diesem Verfahren der Leistungsbeschreibung / den Leistungsverzeichnissen nebst Vorbemerkungen sowie den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
LSA 509
Auswertung einschl. Energieverbrauchbetrachtung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.