Art der Leistung
Sportplatzbauarbeiten
Umfang der Leistung
Die Sport- und Bäderbetriebe der Stadt Essen schreiben die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Modernisierungsarbeiten im Stadion Wilhelm - Haneke - Stadion in Essen - Kupferdreh aus. Adresse der Baustelle: Hinsbecker Berg 30, 45257 Essen.
Die Baustellenerschließung für die Fachlose erfolgt über die Straße Hinsbecker Berg. Auf die Sportanlage gelangt man über ein Doppeldrehtor Breite 3.000mm sowie eine 310cm breite asphaltierte Rampe.
Die Modernisierungsarbeiten des Fachloses 1 werden auf der Westseite des Wilhelm-Haneke-Stadions ausgeführt. Dadurch muss der gesamte Baustellenverkehr über den ebenfalls zur Sanierung anstehenden Kuntrasenplatz erfolgen.
Hierfür wird eine 500cm breite Baustraße mit lastenverteilenden Fahrplatten angelegt über die der gesamte Baustellenbetrieb abgewickelt wird.
Die AN haben dies bei ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den erschwerten An- und Abtransport der Baumaterialien, als auch die Wahl der Baumaschinen, die für die Arbeiten eingesetzt werden sollen.
Besonderheit Fachlos 1:
Für den Abbruch der Natursteinquader und der damit zusammenhängenden Zaunarbeiten am Nebeneingang, steht lediglich eine rd. 255cm breite, asphaltierte Rampe zur Verfügung. Die Rampenlänge beträgt etwa 35m. Dies hat der AN bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis alle Fachlose:
Für die Modernisierung der 12m hohen Flutlichtmasten muss ein Steiger eingesetzt werden. Hierfür muss der Steiger über den alten Kunstrasenbelag fahren. Die Arbeiten aus dem Fachlos 2 müssen alle vor den Verlegearbeiten des neuen Kunststoffrasens abgeschlossen sein.
Eine gesonderte Vergütung für einen möglichen, verzögerten Bauablauf eines Fachloses erfolgt nicht.
Lagerflächen stehen nur im begrenzten Umfang auf der Baustelle zur Verfügung. Die AN haben diese örtlichen Gegenbenheiten bei Ihrer Kalkulation und der Erstellung des Bauzeitenplanes zu berücksichtigen.
Es wird den Bietern dringend empfohlen sich die Erschließung und die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzusehen.
Die Arbeiten sind umsichtig und sorgfältig sowie mit angemessen Mitteln durchzuführen.
Ebenfalls wird besonders hingewiesen auf die erforderliche fach- und sachgerechte Absperrung gem. RSA, ZTV-SA, MVAS, sowie die Baugrubensicherung.
Baustelleneinrichtung und - räumung
Einrichten und Räumen der Baustelle, vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche im LV aufgeführten Leistungen, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Einrichtung der Baustelle und das Lagern von Materialien sind mit dem AG abzustimmen.
Anschlüsse für Wasser, Energie, Entsorgung
Baustrom einschließlich Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Stromanschluss 230/ 400V AC 50 Hz. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG. Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der AN ohne Anspruch auf Vergütung selbst zu sorgen.
Bauzeitenplan
Der AN vom Fachlos 1 hat, in Abstimmung mit den AN der Fachlose 2 3 für die Gesamtmaßnahme einen Bauzeitenplan zu erstellen, der für die AN der Fachlose 2 und 3 verbindlich ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
Der Bauzeitenplan (-pläne) ist/sind spätestens 15 Werktage nach Auftragsvergabe beim AG einzureichen.
Ortsbesichtigung
Dem Bieter wird empfohlen die Baustellen vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Entsorgungsnachweis
In den Positionen ist unter dem Begriff ordnungsgemäß zu entsorgen zu verstehen:
a) Bei Schutt-, Schrott-, und Abfallmassen eine jeweils zugelassene Deponie.
b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage.
c) Bei Schnittgut eine genehmigte Kompostierungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage
liegt in der Verantwortung der AN. Die Deponiegebühren sind - wenn nicht gesondert ausgeschrieben - in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung hat in Form von Wiegekarten zu erfolgen. Die Wiegekarten sind sofort der BL zu übergeben. Werden bei der Aufnahme von
Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG
unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermülldeponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Der AN hat die Deponie und den Entsorger, falls er nicht selbst entsorgt, namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Recycling / Wiederverwendung Kunststoffrasen und INFILL
Der aufgenommene Kunststoffrasen einschließlich dem INFILL - Material ist der Wiederverwendung / Recycling zuzuführen.Der Nachweis über ein Recycling mit der Trennung der Infillmaterialien, des Altkunstrasens sowie einer Nachnutzung ist nachzuweisen.
Auftragsvergabe
Im Falle einer Auftragsvergabe verpflichtet sich der
AN, sofort alle Unterlagen wie LV, Planunterlagen etc. durchzuarbeiten. Abweichungen, Unklarheiten und fehlende Angaben sind innerhalb von 8 Tagen bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
Während der Bauzeit hat der AN einen Baustellenführer gemäß § 56 BauONW oder einen Bauingenieur zu stellen, der nur mit dem Einverständnis der Bauleitung bei Vorliegen eines triftigen Grundes gewechselt werden darf.
Baustellensprache ist deutsch.
Baubesprechungen
Der AN ist verpflichtet, während des Ausführungszeitraumes seiner Leistungen an einer wöchentlich stattfindenden örtlichen Besprechung selbst oder durch einen verantwortlichen und
entscheidungsberechtigten Vertreter, teilzunehmen.
Flächen und Längen
Flächen und Längen werden, sofern bei den einzelnen Leistungen nichts anderes vorgeschrieben ist, in der Horizontalprojektion ermittelt.
Bautagebericht
Der AN hat von jedem Baustellentag einen Bautagebericht anzufertigen, aus dem der Fortgang der Arbeiten, Anzahl und Namen der Arbeitskräfte, Wetter etc. zu ersehen ist. Die Unterlagen sind der Bauleitung zur Unterschift vorzulegen und sind Bestandteil der Schlussrechnung.
Weitere Einzelheiten zur Vorbemerkung und dem Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.