Massariakontrolle/Kronenpflege an Platanen des FB 60 (allg. Grundbesitz) 2026-28
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Knust
+49 2018867070
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT3BHHZBB

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT3BHHZBB/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"

Umfang der Leistung
Auf den wirtschaftlich nutzbaren Flächen der Stadt Essen stehen 133 Platanen, für die die Stadt Essen die Verkehrssicherungspflicht trägt. In regelmäßigen Intervallen von acht Monate soll an den Platanen eine Sonderkontrolle sämtlicher Äste auf Befall durch Schaderreger (z.B. Splanchnonema platani / Massaria) und deren Entnahme mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren durchgeführt werden. Von den insgesamt vier geplanten Durchgängen umfasst der erste neben der Sonderkontrolle zusätzlich die Durchführung einer Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 2017.

Die Arbeiten erfolgen grundsätzlich unter Einsatz von LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gemäß den Vorgaben der StVO. Es ist damit zu rechnen, dass etwa zehn Platanen in Sonderarbeitsverfahren (z.B. Seilklettertechnik) bearbeitet werden müssen. Diese Leistungen werden gesondert als Zulage vergütet.

Des Weiteren sollen in der gesamten Vertragslaufzeit ca. 10 Akutaufträge / Jahr (sogenannte Prio 2 Aufträge - Abarbeitung innerhalb von 2 Wochen) im ganzen Stadtgebiet bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Einzelbäume, die separat oder während der Ausführung von planmäßigen Massariakontrolle/-Kronenpflege Durchgänge mit bearbeitet werden sollen. Bäume mit Akutaufträgen erhalten eine Kronenpflege oder Einkürzung von Kronenteilen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Nach Übergabe an den Auftragnehmer sind die Aufträge in der Regel unverzüglich zu bearbeiten.

Bei der Ausführung der beauftragten Leistungen ist davon auszugehen, dass sich die betroffenen Platanen auf verschiedenartigen Flächen im Stadtgebiet befinden. Hierzu zählen unter anderem: Brachflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, verpachtete Kleingartenanlagen, verpachtete Gartenerweiterungen, Schul- und Kitagelände, Flächen sozialer Einrichtungen, Dienstgebäude, Straßenbegleitgrün, eingefriedete Grundstücke, öffentliche Grünanlagen, waldähnliche Bereiche, Campingplätze, verpachtete Parkflächen, etc..

Aufgrund dieser vielfältigen Standortbedingungen ist mit Einschränkungen beim Betreten einzelner Flächen zu rechnen. Für die betroffenen Flächen wird seitens der städtischen Bauleitung ein zuständiger Ansprechpartner aus der Objektleitung der Immobilienwirtschaft der Stadt Essen benannt. Dies ist insbesondere für den Zugang zu eingefriedeten Flächen und die Schlüsselbereitstellung sowie ggf. für die Ermittlung der Kontaktdaten der Ansprechpartner von verpachteten bzw. vermieteten Flächen oder Gebäuden von Bedeutung.
Die Kontaktaufnahme und Terminkoordination mit Ansprechpartnern städtischer Einrichtungen (z.?B. Schulen, Kindertagesstätten, soziale Einrichtungen, etc.) sowie mit Ansprechpartnern der Objektleitung der Immobilienwirtschaft FB 60 -insbesondere im Hinblick auf Schlüsselbereitstellung für eingefriedete Flächen, Zugangsregelungen oder Ermittlung der Kontaktdaten von Ansprechpartnern von verpachteten bzw. vermieteten Flächen oder Gebäuden- obliegt dem Auftragnehmer.
Ebenso sind durch den Auftragnehmer die Kontaktaufnahme, Terminkoordination und Abstimmung mit Ansprechpartnern von verpachteten bzw. vermieteten Flächen oder Gebäuden eigenständig durchzuführen, um die Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu gewährleisten.
Der damit verbundene organisatorische Aufwand -einschließlich aller erforderlichen Absprachen, Kommunikationswege sowie möglicher Leistungseinschränkungen durch eingeschränkte Öffnungs- oder Bearbeitungszeiten- wird über eine separate Leistungsposition vergütet.
Ggf. gewünschte Vereinfachungen des Betretungsrechts über Flächen fremder Eigentümer sind vom Auftragnehmer zu eigenen Lasten auszuhandeln.

Allgemeine Hinweise
Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand gelten als besonders gefährdungsbehaftete Tätigkeiten. Sie erfordern eine sorgfältige, regelkonforme Organisation und Planung sowie Umsetzung der Baustellensicherheit zum Schutz von Verkehrsteilnehmern und unbeteiligten Personen. Zudem dienen sämtliche Maßnahmen der Erhaltung und Verbesserung der Vitalität der betroffenen Bäume und ihres unmittelbaren Lebensraums.

Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Auch hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten.

Alle Leistungen sind unter Beachtung der nachstehenden Arbeitsschutzanforderungen auszuführen:

-Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Vorschriften
für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG).
-Sämtliche einschlägigen Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften
und Verordnungen -insbesondere zur persönlichen
Schutzausrüstung (PSA)- sind einzuhalten.
-Die Sicherstellung einer funktionierenden Rettungskette obliegt
dem Auftragnehmer.
-Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der die örtlichen
Erschwernisse angemessen berücksichtigt werden.
-Während der Arbeiten und des Aufenthalts im
Baustellenbereich sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaft
Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG) vollständig zu beachten. Für
Tätigkeiten in der Seilklettertechnik (SKT) ist zusätzlich zur
allgemeinen betrieblichen Gefährdungsbeurteilung eine
schriftliche, einsatzbezogene Gefährdungsbeurteilung vor Ort
zu erstellen. Diese hat sich an der Broschüre
"B09-Seilklettertechnik im Gartenbau" zu orientieren.

Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Div. Flächen im Stadtgebiet Essen
s. Karten / Objektlisten
45127
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der Zeitrahmen der Arbeiten erstreckt sich daher auf insgesamt 24 Monate. Die Ausführung der Arbeiten soll wie folgend erfolgen:

1. Durchgang 02.03.2026 bis 20.03.2026:
Kronenpflege inkl. Sonderkontrolle an 133 Platanen im gesamten Stadtgebiet

2. Durchgang 02.11.2026 bis 20.11.2026
Sonderkontrolle an 133 Platanen im gesamten Stadtgebiet

3. Durchgang: 28.06.2027 bis 16.07.2027
Sonderkontrolle an 133 Platanen im gesamten Stadtgebiet

4. Durchgang: 28.02.2028 bis 17.03.2028
Sonderkontrolle an 133 Platanen im gesamten Stadtgebiet

Laufzeit bzw. Dauer

02.03.2026
17.03.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

02.03.2026
17.03.2028

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Es ist mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - UVgO Dritterklärung Technische Leistungsfähigkeit / 1 Referenz; - Es ist mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt.
Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

28.01.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

27.02.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren

1.1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3. Angebote
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingerecht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

2.3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes im Bietertool in den Rahmendaten hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Bei Angeboten nach bindendem Preisrecht (HOAI) können Nachlässe nur gewertet und Skonti nur berücksichtigt werden, wenn dadurch in der Gesamtbetrachtung des Angebots keine Unterschreitung der Mindestsätze erfolgt.

2.3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung.

WICHTIG
Bei der Verwendung einer elektronischen Signatur gelten alle notwendigen Unterschriften in den beigefügten Unterlagen als geleistet (Containersignatur).

Gemäß § 126 b BGB muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, vorliegen.
Möglich ist dies etwa durch die Nennung des Namens am Textende, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift, den Zusatz "Diese Erklärung ist nicht unterschrieben", aber auch durch eine Datierung oder eine Grußformel, in der die Person und die Zeichnungsberechtigung des Erklärenden deutlich wird.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

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