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Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit auf Flächen des FB 60 2026
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Flis
+49 2018867055
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT7QSDNDT

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT7QSDNDT/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Baumkontrolle aus Erstkontrolle

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die einmalige, flächige Kontrolle des Baumbestandes auf 50 Flächen bzw. Kollektiven des Bauherrenamtes FB 60 (allg. Grundbesitz) der Stadt Essen einschließlich der Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie dem internen Fachverfahren der Stadt Essen.

Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet.

Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge wie Schonhammer, Splintmesser, Maßband oder Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge werden vom Auftragnehmer bereitgestellt.
Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren.

Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer
Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung.

Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig.

Die zu kontrollierenden Kollektive befinden sich auf verschiedenartig zugänglichen Flächen mit unterschiedlich hoher Verkehrssicherheitserwartung, verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Bei der Ausführung der beauftragten Leistungen ist davon auszugehen, dass sich die betroffenen Bäume auf verschiedenartigen Flächen im Stadtgebiet befinden. Hierzu zählen unter anderem: Brachflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, verpachtete Kleingartenanlagen, verpachtete Gartenerweiterungen, Schul- und Kitagelände, Flächen sozialer Einrichtungen, Dienstgebäude, Straßenbegleitgrün, eingefriedete Grundstücke, öffentliche Grünanlagen, waldähnliche Bereiche, Campingplätze, verpachtete Parkflächen, etc.... Aufgrund dieser vielfältigen Standortbedingungen ist mit Einschränkungen beim Betreten einzelner Flächen zu rechnen. Die städtische Bauleitung stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Schlüssel für den Zugang zu den verschlossenen Flächen zur Verfügung. Ebenso obliegt der städtischen Bauleitung die Ermittlung und Bereitstellung der Kontaktdaten der Ansprechpersonen für verpachtete bzw. vermietete Flächen oder Gebäude. Ggf. gewünschte Vereinfachungen des Betretungsrechts über Flächen fremder Eigentümer sind vom Auftragnehmer zu eigenen Lasten auszuhandeln.
Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet.
Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals.

Umfang der Leistung
Für die 50 Kollektive ist eine flächige Überprüfung des gesamten Baumbestandes innerhalb der jeweils zu kontrollierenden Kollektive durchzuführen. Diese umfasst die vollständige Einzelbaumaufnahme einschließlich der normierten Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontroll-Richtlinien.

Insgesamt sind 19 ha Fläche zu kontrollieren sowie etwa 850 Einzelbaumaufnahmen und Einzelbaumkontrollen durchzuführen. Zusätzlich sind ca. 200 Bäume im Rahmen einer vereinfachten Baumaufnahme zu erfassen.
Die Einzelbaumaufnahme und Regelbaumkontrolle ist für alle städtischen Bäume mit einem Stammdurchmesser (gemessen in 1m Höhe) ab 10 cm vorzunehmen, sofern sich diese im verkehrssicherheitsrelevanten Bereich des zu kontrollierenden Kollektivs befinden.
Als verkehrssicherheitsrelevanter Bereich gilt der Bereich innerhalb der baumindividuellen Baumlänge, in dem bei Versagen des Baumes oder von Baumteilen Schäden an Personen oder Sachen auf Verkehrsflächen oder sonstigen schutzwürdigen Nutzungsbereichen entstehen können. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Kontrolle vorhandene Baumhöhe (zur Orientierung wird in der Praxis häufig ein Bereich von ca. 30 m zugrunde gelegt). Schutzwürdige Nutzungsbereiche sind insbesondere öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze), Aufenthaltsbereiche sowie angrenzende private Flächen mit regelmäßigem Personenaufenthalt.
Befinden sich innerhalb des zu kontrollierenden Kollektivs außerhalb des verkehrssicherheitsrelevanten Bereichs weitere Bäume mit einem Stammdurchmesser ab 10 cm (gemessen in 1 m Höhe), sind diese im Rahmen einer vereinfachten Einzelbaumaufnahme zwecks Baumkatasterführung gesondert zu erfassen. Die Aufnahme beschränkt sich auf die Erhebung der folgenden Grunddaten: Baumart und Stammdurchmesser (gemessen in 1m Höhe). Eine Einzelbaumkontrolle im Sinne der FLL-Baumkontroll-Richtlinien erfolgt für diese Bäume nicht.
Die FLL-Regelbaumkontrolle umfasst die Inaugenscheinnahme jedes zu kontrollierenden Baumes von allen Seiten, die Aufnahme der sicherheitstechnisch relevanten Kontrollmerkmale getrennt nach ihrem Vorkommen in Baumkrone, Stamm, Stammfuß/Wurzelanlauf, Baumumfeld und die Beschreibung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen. Die Dokumentation erfolgt entsprechend der Anforderungen im Fachverfahren der Stadt Essen.
Die Baumaufnahme, die Dokumentation der durchgeführten Kontrollen sowie die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (Priorisierung gemäß den Vorgaben der Stadt Essen) erfolgen ausschließlich in digitaler Form mittels des Fachverfahrens ProBaum (proMDE-Baum-App).
Zu diesem Zweck werden dem Auftragnehmer bis zu drei entsprechend vorbereitete Tablets mit den zu bearbeitenden Objekten personenbezogen zur Verfügung gestellt. Nach Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung der Stadt Essen (Datenschutz und Vertraulichkeit) erfolgt die Einweisung in die Nutzung des Systems durch den Auftraggeber zeitgleich für alle im Auftrag eingesetzten Baumkontrolleure. Der genaue Zeitaufwand ist weiter unten im Text angegeben. Für Beschädigung oder Verlust der o. g. technischen Geräte haftet der Auftragnehmende zum Wiederbeschaffungswert bei Geräteübergabe.
Sämtliche erfassten Daten im Arbeitsfachverfahren sind tagesscharf über die in der proMDE-Baum-App integrierte Funktion "Datenabgleich" hochzuladen und dem Auftraggeber arbeitstäglich zur Verfügung zu stellen.
Für den Datentransfer sowie die Nutzung der Kartendienste in der proMDE-Baum-App ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. Diese kann über WLAN, einen Hotspot oder eine SIM-Karte mit aktiver Datenverbindung bereitgestellt werden. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen sind in die angebotenen Preise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Die Abrechnung sämtlicher Leistungen erfolgt ausschließlich auf Basis der im Fachverfahren (proMDE-Baum) vollständig und nachvollziehbar dokumentierten Leistungen. Nicht oder unvollständig dokumentierte Leistungen sind nicht abrechnungsfähig und werden nicht vergütet.
Für die Schulung und Einarbeitung in das Facharbeitsverfahren proMDE-Baum ist folgender Zeitaufwand anzusetzen:
½ Tag theoretische Schulung durch den Auftraggeber
1 Tag praktische Einarbeitung durch den Auftraggeber
ca. 2 Stunden Zwischenstandsgespräch (Auftragsgeber, Auftragsnehmer nebst Baumkontrolleure/-innen) zur gegenseitigen Feedbackgabe.

Die theoretische Schulung sowie die praktische Einarbeitung erfolgen vor Aufnahme der Arbeiten. Nach Arbeitsbeginn wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Zwischenstandsgespräch terminiert. Die Zeiten für Schulung, Einarbeitung sowie für das Zwischenstandsgespräch werden gesondert einmalig pauschal für alle im Auftrag eingesetzten Baumkontrolleure vergütet.
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass es infolge von Software-Updates, Wartungsarbeiten oder vergleichbaren systembedingten Einschränkungen zeitweise zu einer eingeschränkten oder vollständigen Nichtverfügbarkeit des Arbeitsverfahrens kommen kann, wodurch die Durchführung der Arbeiten vor Ort vorübergehend nicht möglich ist. Solche Unterbrechungen sind bei der Ablauf- und Preisgestaltung zu berücksichtigen und begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Eine in diesem Zusammenhang ggf. erforderliche Fristverlängerung kann in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen.

Weitere Angaben sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Baumkontrolle auf Flächen des FB 60
div. gemäß Liste
45127
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Baumaufnahmen und Baumkontrollen sind gemäß dem vereinbarten Verfahren nach Auftragserteilung innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab Auftragserteilung vollständig durchzuführen. Mit der Angebotsabgabe bzw. mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer die geforderten Zeitvorgaben einzuhalten.

Laufzeit bzw. Dauer

2

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

2

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

22.04.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

21.05.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

VERTRAGLICHES REGELWERK IST WEITERHIN UVgO

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren

1.1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3. Angebote
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingerecht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

2.3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes im Bietertool in den Rahmendaten hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Bei Angeboten nach bindendem Preisrecht (HOAI) können Nachlässe nur gewertet und Skonti nur berücksichtigt werden, wenn dadurch in der Gesamtbetrachtung des Angebots keine Unterschreitung der Mindestsätze erfolgt.

2.3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung.

WICHTIG
Bei der Verwendung einer elektronischen Signatur gelten alle notwendigen Unterschriften in den beigefügten Unterlagen als geleistet (Containersignatur).

Gemäß § 126 b BGB muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, vorliegen.
Möglich ist dies etwa durch die Nennung des Namens am Textende, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift, den Zusatz "Diese Erklärung ist nicht unterschrieben", aber auch durch eine Datierung oder eine Grußformel, in der die Person und die Zeichnungsberechtigung des Erklärenden deutlich wird.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

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