WICHTIGER HINWEIS 01:
Thermobehälter oder isolierte Transportbehälter:
Für den Transport des Asphaltmischgutes von der Mischanlage zur Baustelle und die
Vorhaltung auf der Baustelle sind Thermobehälter oder isolierte Transportbehälter
einzusetzen, um die in der ZTV Asphalt-StB geforderten Temperaturen einzuhalten (s.
ZTV A-StB, Abschnitt 5.2.1).
Die Eigenerklärung "Thermobehälter" ist zu unterschreiben und wird Vertragsbestandteil.
Eine vorbereitete "Eigenerklärung Thermobehälter" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist mit dem Angebot unterschrieben einzureichen.
Siehe hier auch die in Vergabeunterlagen beiliegende Baubeschreibung.
WICHTIGER HINWEIS 02:
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind Jahresmengen und wurden für
12 Monate zugrunde gelegt. Sie können über- oder unterschritten werden. Es werden bei Bedarf Abrufaufträge erteilt. Es können
keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle ausgeschriebenen Mengen
abgenommen werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Jahresmengen dürfen
pro Jahr jedoch maximal um 50 % überschritten werden.
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Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
Nachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP anzugeben.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.