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Flusspeilungen an 5 Brücken über die Ruhr
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
+49 2018866122
+49 2018866006
66Vergabe@amt66.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTQAVQSTC

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTQAVQSTC/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Die Ausschreibung richtet sich an Ingenieurbüros für Vermessungstechnik.
An fünf in der Unterhaltung der Stadt Essen liegenden Brückenbauwerken über die Ruhr mit Strompfeilern sind im Jahr 2026 Flusspeilungen durchzuführen.
Die Messungen erfolgen über den Ruhrquerschnitt sowie an den Pfeilern.
Die Peilungen sind mit Peilstab oder Echolot oder einem im Ergebnis ähnlichen oder besseren Verfahren durchzuführen.
Die Arbeiten sind mit mindestens 2 Wochen Vorlauf mit der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 54 Wasserwirtschaft abzustimmen.
Je nach eingesetzten Gerät muss eine schifffahrtspolizeiliche Genehmigung eingeholt werden."

Umfang der Leistung
siehe Leistungsverzeichnis

Haupterfüllungsort

Flusspeilungen an 5 Brücken über die Ruhr
45257
Essen

Flusspeilung FÜ Heisingen Kupferdreh 5.036,
Flusspeilung Kampmannbrücke 5.173,
Flusspeilung Schwimmbrücke Holtey 5.150,
Fllusspeilung Kurt Schumacher Brücke 5.006
Flusspeilung Gustav-Heinemann Brücke

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Messungen sollen im Jahr 2026 ausgeführt werden, die Planübergabe hat ebenfalls
noch im Jahr 2026 zu erfolgen und spätestens bis zum 15.12.2026 fertig zu stellen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 31 UVgO die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:

Unterlagen:
- 324 - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 521 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 01-2020 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533a 02-2024 - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 534a 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- GAEB-Datei (Formar 84, mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

siehe Besondere Vertragsbedingungen

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

15.04.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

29.05.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Soweit einzelne Bedingungen der geplanten Beauftragung oder Positionen des Leistungsverzeichnisses un- oder missverständlich sind, werden Sie gebeten, diese im Rahmen von Bieterfragen an die Auftraggeberin heranzutragen, damit diese vor Abgabe eines Angebotes für alle Bieter einheitlich aufgeklärt werden können. Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird und das Angebot gleichwohl unter etwaige eigene Annahmen/Interpretationen der Leistungsbeschreibung geknüpft wird, muss dies im Zweifel als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet werden. Dies führt dann gem. § 42 Abs. 1 S.2 Ziffer 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes.

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Sofern der Zuschlag auf Ihr Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist nicht erteilt wurde, konnte Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Auf § 46 Abs. 1 UVgO wird hingewiesen.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

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