Wartungsarbeiten am Montag, 05.10.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingkopierpapier für Gesamtverwaltu...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Frau Brohl
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179853
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30197642-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Hamm, hier Vermessungs- und Katasteramt (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingkopierpapier für die Gesamtverwaltung, Hausdruckerei und Schulen der Stadt Hamm zur Verwendung in Kopierern und Druckern in einem offenen Verfahren aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingkopierpapier zur Verwendung in Druckern und Kopierern.
Der Auftraggeber benötigt für verschiedene Dienststellen in der Gesamtverwaltung, der Hausdruckerei und in den Schulen der Stadt Hamm Recyclingkopierpapier.
Die Nutzung des Papiers erfolgt in Kopiergeräten, Großkopierern, Tintenstrahl- und Laserdruckern sowie FAX-Geräten jeweils unterschiedlicher Hersteller.
Das Papier wird sowohl einseitig als auch beidseitig bedruckt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
141.367,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.10.2026
30.09.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Das Papier muss ein multifunktional einsetzbares Recyclingkopierpapier und nach dem Umweltzeichen "Blauer Engel" (RAL-UZ 14) oder vergleichbar zertifiziert sein.
Die Kriterien der DIN EN 12281 (Anforderung an Recyclingkopierpapier) und der DIN 6738 LDK 24-85 oder vergleichbar (Lebensdauer und Alterungsbeständigkeit) sind zu erfüllen.
Angaben zu den weiteren Mindestanforderungen an Opazität, Weiße und Dicke sind im Leistungsverzeichnis eingetragen.
Der Bieter hat im Leistungsverzeichnis die angebotene Papiersorte detailliert zu beschreiben und alle im Leistungsverzeichnis geforderten Angaben zu erbringen.
Sollte es aufgrund von Papierknappheit nicht möglich sein Recyclingkopierpapier zu liefern, ist bei entsprechendem Nachweis und Rücksprache mit dem Auftraggeber auch eine Lieferung von nicht recyceltem Papier möglich.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".

(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)

(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(1.6) Vordruck "Angebot"

(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"

(1.8) Produktdatenblätter (detailliert)

(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Anlage Verwendungsstellen
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO

(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

141.367,00
EUR
159.770,50
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
LIEBERGESELL-FEINPAPIER, 49084 Osnabrueck
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

LIEBERGESELL-FEINPAPIER
DE227603456
Kleines Unternehmen
Rawiestr. 10
49084
Osnabrueck
Deutschland
DE944
info@liebergesell.com
0541 9998860
0541 9998870
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

02.10.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

141.367,00
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 21386212
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung