Die Stadt Hamm (Auftraggeber) beschafft die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2027 im Sinne des § 558d BGB für das Gebiet der Stadt Hamm in einem formlosen Beschaffungsverfahren.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2027.