(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen". Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Nach besonderer Aufforderung binnen 6 Tagen vorzulegen:
(2.1) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.1.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen". Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.6) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen
(2) Auf besondere Anforderung hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Namensliste des eingesetzten Personals mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift Qualifikation und Aufgabe
(2.2) Lohnabrechnungen des eingesetzten Personals
(2.3) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
(2.4) Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
(2.5) Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
(2.6) Nachweis der Sachkundeprüfung nach §34a GewO des eingesetzten Personals
(2.7) Nachweis des einwandfreien Führungszeugnisses des eingesetzten Personals
(2.8) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.8.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Eine gesondert durch den Nachunternehmer unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO