(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt. Erklärung, dass - für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. - für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Eigenerklärung zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (Vordruck Eigenerklärung_Bezug zu Russland)
(1.4) Produktdatenblätter für angebotene Produkte
(1.5) Nachweis über Kunststoffsportbelag gem. DIN EN 14877 sowie Nachweise für Umweltverträglichkeit u. Qualitätssicherung gem. DIN 18035-6. Die bestehende Qualitätsüberwachung darf nicht älter als 1 Jahr sein. Fehlende oder unvollständige Prüfzeugnisse/ Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes führen.
(1.6) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.6.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.6.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft"
(1.7) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.7.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Die Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen (MVAS 99).
(2.2) zugrundeliegende Urkalkulation für das eingereichte Angebot.
(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor
.
(4) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(5) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Alle im Ordner "Vertragsbedingungen" hinterlegten Dateien - Alle im Ordner "Sonstiges" hinterlegten Dateien