(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (im Vordruck Bieterfragebogen), mit folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung (Beschreibung); Zeitraum der Leistungserbringung; Auftragssumme; Auftraggeber; zentrale Telefonnummer / Mailadresse des Auftraggebers.
Die Vergleichbarkeit der Leistungen bezieht sich neben der Größe des Bauvorhabens und dem Kostenumfang des Auftrags insbesondere auch auf die Art der Bauausführung, hier: Straßenbau, Kanalbau und Versorgungsleitungsbau.
(1.2) bei Einschaltung anderer Unternehmen:
Angaben zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen gemäß Vordruck "Angebot_2025_11/343" Ziffer 5.
(1.3) Bei Eignungsleihe: Der ausgefüllte Vordruck "Angebot_2025_11/343" Ziffer 5 sowie die ausgefüllten Vordrucke "VVB 236 - Verplichtungserklaerung anderer Unternehmen" und "VOB Erklärungen des Bieters national". Diese Erklärungen sind vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Zu den Referenzen: stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung.
(2.2) bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.2.1) Vordruck "VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen". Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers.