Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II für den RS1 - Radschnellweg Ruhr, Bauabschnitt A2, Darpestraße bis Gahlensche Straße
Beauftragt wird die Erstellung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II inklusive faunistischer Kartierung sowie einer vorgeschalteten Habitatbaumkartierung für den Bauabschnitt A2 des Radschnellwegs RS1 zwischen Darpestraße und Gahlensche Straße (Trassenführung entlang der ehemaligen Rheinischen Bahntrasse mit Anschluss an die Gahlensche Straße).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Marcel Präsch unter Telefon 0234 910-1446 zur Verfügung. --Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen entnehmen Sie bitte der Fristentabelle unter Verfahrensangaben im jeweiligen Verfahren.Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Werden Veränderungen (ausgenommen sind geforderte Eintragungen) festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag.-- Dienstleistungen/freiberufliche Leistungen
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen (bei EU-weiten Verfahren: gemäß § 56 Abs. 2 VgV) werden vorbehalten. --
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Angebotspreis (100%) --
Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB
Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mind. 3 vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre mit faunistischer Kartierung der Artengruppe Vögel
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen für Freiberuflich Tätige werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.