RV Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.04.2025
06.05.2025 12:00 Uhr
06.05.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
05911-31001-89
Hans-Böckler-Str. 19
44777
Bochum
Deutschland
DEA51
AWiezoreck@bochum.de
+49 2349103359

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30000000-9
30232000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag zur Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis 30.11.2030 mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvertrag zur Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis 30.11.2030 mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr gemäß Leistungsbeschreibungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2025
30.11.2030

Rahmenvertrag zur Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis 30.11.2030 mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr (01.12.2030 bis 30.11.2031 und 01.12.2031 bis 30.11.2032)

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hans-Böckler-Str. 19
44777
Bochum
Deutschland
DEA51

Die einzelnen Lieferadressen (Stellplätze) werden dem AN zusammen mit der Bestellung bekannt gegeben. Darin enthalten sind jeweils der Name der Bedarfsstelle, die Anschrift, die Ansprechperson, die Durchwahl, ggf. die Fax-Nr., die LK des Gerätes, das vorgesehene Zubehör und der voraussichtliche Aufstellort.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr (01.12.2030 bis 30.11.2031 und 01.12.2031 bis 30.11.2032)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen im Sinne von § 21 VgV vorgesehen.
Der Bedarf wurde kundenseits so genau wie möglich ermittelt, kann aber aufgrund der nicht planbaren technologischen und organisatorischen Entwicklungen nicht abschließend festgelegt werden. Wegen des logistischen Aufwandes (fristgerechter Austausch von derzeit 962 Geräten nach Ablauf des aktuellen Vertrages) und der Abschreibungsdauer ist eine Laufzeit von fünf Jahren plus Verlängerungsoption um maximal zwei Jahre begründet.
Der Lebenszyklus von Druck- und Multifunktionsgeräten der ausgeschriebenen Leistungsklassen beträgt im Durchschnitt mindestens fünf Jahre. Dies entspricht branchenüblichen Standards. Eine Vertragslaufzeit, die auf diese durchschnittliche Lebensdauer abgestimmt ist, reduziert einen unnötigen Austausch und ermöglicht eine planbare Investitions- und Wartungsstrategie. Aufgrund von wirtschaftlichen Aspekten wird eine Laufzeit von maximal sieben Jahren für beide Seiten (Auftraggeber und Auftragnehmer) als zweckmäßig angesehen.
Eine verlängerte Laufzeit unterstützt Nachhaltigkeitsziele, da die Maschinen länger im Betrieb bleiben und somit der ökologische Fußabdruck durch weniger Produktion, Lieferung und Entsorgung neuer Geräte reduziert wird. Dies steht im Einklang mit umweltfreundlichen Beschaffungsrichtlinien und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Die zu liefernden MFG bzw. Drucker einschließlich Zubehör und Verbrauchsmaterial (Toner, Tinte etc.) müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien insbesondere den EN, DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, RoHS-Konformität gem. EG-Richtlinie 2011/65/EU bzw. gem. Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV), CE-Kennzeichnung gem. EG-Richtlinie 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit) und 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) oder EU R&TTE-Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen), der Gefahrstoffverordnung, die Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP) sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Als Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung ebenfalls anzugeben ist die WEEE-Reg.-Nr. gem. EG-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) und gem. des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) bei der "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" (EAR). Die produktspezifischen Nachweise hierzu sind auf Anforderung des AGs vorzulegen.
Die EG-Sicherheitsdatenblätter und die Konformitätserklärungen sind vorzulegen.
Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die Geräte nicht den oben angeführten Vorschriften und anerkannten Regeln entsprechen, so verpflichtet sich der AN, die Mängel sofort zu beseitigen bzw. die Geräte auszutauschen.

Die angebotenen Produkte müssen die Anforderungen des Blauen Engels (RAL-UZ 205) vollständig erfüllen. Als Nachweis ist das Zertifikat des Blauen Engels oder ein gleichwertiger Nachweis zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Außerdem sollen die Nachweise zur Eco-Declaration (TED) nach dem Standard ECMA 370 dem Angebot beigefügt werden.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYT64DWGNJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Anja Wiezoreck unter Telefon 0234 910-3359 zur Verfügung.

Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 22.04.2025 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
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Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots.
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Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
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Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Werden Veränderungen erst nach Auftragserteilung festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag.

Die Eintragung von Angebotspreisen oder geforderte Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind von den vg. Ausführungen nicht betroffen.
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Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen.
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Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten.
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:

- Angebotspreis (100 %)

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

76
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

gemäß Eigenerklärung

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

---

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:

Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),

- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).

(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

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Eigenerklärung EU-Sanktionen

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Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Nachweis DIN EN ISO 15408 oder gleichwertig
- Nachweis ISO 27001 oder gleichwertig
- Nachweise ISO 9001 und ISO 14001 oder jeweils gleichwertig

Finanzierung

Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Leistungsanforderungen gemäß Punkt 2.1 der "LB_1 Allgemeine Informationen" - EG-Sicherheitsdatenblätter und Konformitätserklärungen
sind vorzulegen.

- Umweltanforderungen gem. Punkt 2.5 der "LB_1 Allgemeine Informationen" - Zertifikat "Blauer Engel" (RAL-UZ 205) oder gleichwertig ist
mit dem Angebot einzureichen. Außerdem sollen Nachweise zur Eco-Declaration (TED) nach dem Standard ECMA 370 dem Angebot
beigefügt werden.

- Sicherheitanforderung gem. Punkt 5.3 der "LB_1 Allgemeine Informationen" - Die Erfüllung der Anforderungen der "Informationstechnik -
IT-Sicherheitsverfahren - Evaluationskriterien für IT-Sicherheit / Common Criteria for Information Technology Security Evaluation (CC) / DIN
EN ISO/IEC 15408 ist nachzuweisen. Der AN muss hierzu ein Zertifikat oder einen anderen gleichwertigen Nachweis erbringen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung