Die Stadt Bochum plant die Verwirklichung des "Haus des Wissens" (HdW) im historischen Postgebäude inmitten der Bochumer Innenstadt. Im Zuge der Vorbereitungen des Einzugs und der medientechischen Ausstattung dieses Gebäude soll im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) der Stadt Bochum das sogenannte Digitalisierungslabor Haus des Wissens (HdW-Labor) eingerichtet werden.
Dieses umfasst einige Ausstattungsszenarien des späteren Haus des Wissens und soll zum Enabling der Nutzenden beitragen sowie wesentliche Entwicklungsprozesse auf Seite der Nutzerinstituationen bereits vorgezogen vor Einrichtung und Fertigstellung des HdW ermöglichen. Dies sind beispielsweise Prozesse zur Content-Entwicklung oder die Entwicklung von spezifischen Anforderungen an Steuerungsoberflächen und Informationssysteme. Dies umfasst die Lieferung, Konfiguration und Inbetriebnahme von Displays, Projektoren bis hin zu einer Seminarraumausstattung. Es sind diverse Tabletcomputer zu liefern oder auch eine Gamingstation (VR / AR) einzurichten. Zur Bespielung der Anlagen sind Digital-Signage Komponenten zu liefern und einzurichten und mit Hilfe einer zentralen Mediensteuerung zu bedienen.
Folgende Themenbereiche sind als Laborumgebung aufzubauen:- Podcast- und Videoproduktion- Digitales Informations- und Wegeleitsystem- Digital-analoge Interventionen (Tabletcomputer)- Erfahrungsräume (flexibel bespielbarer audiovisueller Theaterraum)- Gaming/VR/AR- Seminarräume- Mediensteuerung
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Patrick Glebe unter Telefon 0234 910-4882 zur Verfügung. --Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen entnehmen Sie bitte der Fristentabelle unter Verfahrensangaben im jeweiligen Verfahren.Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Werden Veränderungen (ausgenommen sind geforderte Eintragungen) festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag.-- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen (bei EU-weiten Verfahren: gemäß § 56 Abs. 2 VgV) werden vorbehalten. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Angebotspreis (100 %)
--
Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB
Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung EU-Sanktionen
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.