Es handelt sich um ein Vergabeverfahren mit nur einem Bieter gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 14 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) grundsätzlich im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.
Des Weiteren stehen dem öffentlichen Auftraggeber das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl zur Verfügung.
Gemäß § 14 VgV Abs.4 Nr.2c kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn "...der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten...".
Die Gestaltungshöhe und der ästhetische Gesamteindruck des Originaldachs aus dem Jahre 1993 sollen übernommen werden, da es sich um ein ikonisches und stadtbildprägendes Bauwerk handelt, das sich von alltäglichen Bauten abhebt. Somit stellt die geplante Maßnahme keine freie Neuschöpfung dar, sondern eine Wiederholung des ursprünglichen Werkes.
Das ursprüngliche Bauwerk ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Baukunst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG:
- Ungewöhnliche Fassadengestaltung
- Besondere Raumkomposition
- Innovative Materialverwendung
so dass die Gründe des § 14 VgV Abs.4 Nr.2c vorliegen.
Nach Prüfung möglicher Alternativen wurde festgestellt, dass nur der ursprüngliche Urheber in der Lage ist, die Leistung unter Wahrung der urheberrechtlichen Anforderungen zu erbringen.
Das bestimmte Ingenieurbüro ist in diesem Fall die Architekten GmbH, Reichardt-Maas-Assoziierte. Das Büro war bereits im Jahr 1993 mit der Planung und Ausführung der Überdachung betraut und der Bedarf an einer Erneuerung der Planungsleistungen ist im Zusammenhang mit dem Urheberschutz zu sehen.
Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit wurde eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 37 Abs. 5 VgV i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB mit einer Frist von 10 Tagen veröffentlicht.
Es handelt sich um eine Direktvergabe ohne Wettbewerb mit nur einem Bieter (§ 14 Abs. 4 VgV).