Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.05.2025
27.05.2025 10:59 Uhr
27.05.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisstadt Unna
059780036036-31001-48
Rathausplatz 1
59423
Unna
Deutschland
DEA5C
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt-unna.de
+49 23031033025
+49 23031033097

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen, Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80530000-8
80560000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Leistungen für die schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter*innen zu vergeben.
Es werden vier Jahrgänge vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 steht die Anzahl der Auszubildenden noch nicht abschließend fest.
Es wird derzeit von fünf (RDBP) Auszubildenden ausgegangen.
Die genaue Anzahl wird der Schule, welche den Ausbildungsauftrag für die drei Jahrgänge ab 2026 erhält, spätestens im März vor Schulbeginn mitgeteilt.

Schulbeginn: 01.09.2025 werden 10 Auszubildende eingestellt.

Schulbeginn: 01.09.2026 werden 5 Auszubildende eingestellt.

Schulbeginn: 01.09.2027 werden 5 Auszubildende eingestellt.

Schulbeginn: 01.09.2028 werden 5 Auszubildende eingestellt

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus.

Die Kosten dieser Ausbildung werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert. Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2025
31.08.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Florianstraße 1
59423
Unna
Deutschland
DEA5C

Feuer- und Rettungswache der Kreisstadt Unna

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen
Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes
MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser
Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene
Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der
Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv-
spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr
ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 %
ist.

Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte
Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYT4LQ9230

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen.
Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.

Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor.
Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung.
Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.

Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

§ 123 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Zwingende Ausschlüsse:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 GWB (Selbstreinigung) bleibt unberührt.

§ 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Fakultative Ausschlüsse:
Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen.
Nach § 124 GWB bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt.

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Das Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Für jedes Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden.

Folgende Kriterien werden bewertet:

1. Preis

Bewertung wie folgt:
Punktwert Bieter= niedrigster Preis/Preis Bieter *3
(es wird auf zwei Nachkommastellen gerundet)

Die Maximalpunktzahl beträgt 3 Punkte.
Der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält die volle Punktzahl.

!!!HINWEIS!!!

Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des
Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus. Die Kosten dieser Ausbildung
werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert.
Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit
den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben (Anlage 7).
Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen
Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes
MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser
Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene
Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der
Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv-
spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr
ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 %
ist.

Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte
Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.

2. Digitalisierung
(Ipad, Tablet Microsoft oder Tablet Android)

Wird kein Tablet zur Verfügung gestellt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

I Pad mit aktuellster Software 3 Punkte
Tablet Microsoft 2 Punkte
Tablet Android 1 Punkt
Kein Tablet-PC Ausschluss

3. Entfernung zum Rettungswachen Standort, Florianstraße 1,59423 Unna bis zur Adresse der Schule (nicht der Schulverwaltung)

bis 15 km 3 Punkte
über 15 bis 25 km 2 Punkte
über 25 bis 35 km 1 Punkt
über 35 km 0 Punkte

4.Entfernung der Krankenhäuser zur Durchführung der klinischen Ausbildung in max. 40 km Entfernung vom Rettungswachen Standort, Florianstraße 1

bis 10 km 3 Punkte
Über 10 bis 25 km 2 Punkte
über 25 bis 40 km Punkt
über 40 km 0 Punkte

5. Ausreichend unentgeltliche schulnahe Parkmöglichkeit, max. 500 m von der Ausbildungsstätte entfernt

50 oder mehr Parkplätze 3 Punkte
30 bis 49 Parkplätze 2 Punkte
10 bis 29 Parkplätze 1 Punkt
weniger als 10 Parkplätze 0 Punkte

6. Entfernung von Ausbildungsstätte und Simulationsräumen wird bewertet

vor Ort (direkt an der Schule) 3 Punkte
bis zu einem Umkreis von 5 km um die Schule 2 Punkte
bis zu einem Umkreis von 15 km um die Schule 1 Punkt
über 15 km von der Schule entfernt 0 Punkte

Die Entfernungen werden über das Programm Google Maps ermittelt (kürzeste Entfernung).

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix.

Finanzierung

nach VOL/B, siehe Formular 512

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer erstellt einen Ausbildungsverlaufsplan für 4 Jahre über 3
Ausbildungsjahrgänge welcher die einzelnen Ausbildungsblöcke /Praktika (Schule, Klinik,
Wache) aller Jahrgänge abbildet und in keinerlei Kollision zu dem in der Anlage
befindlichen bestehenden Verlaufsplan (Anlage 5, Ausbildungsjahrgang 2024) steht. Eine
Jahrgangsüberschneidung innerhalb der Praktika der Auszubildenden ist nicht zulässig.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung