Abbruch des ehem. Übergangswohnheim (Eickeler Bruch 17 in Herne)Abbruch des ehem. Übergangswohnheim inkl. des Ausbau der vorhandenen Schadstoffe in der Bausubstanz und deren Entsorgung. Darüber hinaus sind die Garagen mit abzubrechen. Mit einer Gerüstkonstruktion ist die Nachbarbebauung im Bereich des Giebels zu schützen.
Oktober 2026 bis Dezember 2026